Fiktive Berechnung des ALG1 nach Umschulung durch die Berufsgenossenschaft

  • Hallo Liebe Gemeinde,
    ich bin ganz neu in dem Forum und habe eigentlich keine Ahnung von der ALG1 Antragsstellung usw.!
    Ich bin seit meinem 14 Lebensjahr immer arbeiten gegangen, habe an der Tankstelle gejobbt und bin immer jemadn gewesen der wusste das er es nur zu etwas bringen kann wenn man Arbeiten geht! Ach ja Ich bin geschieden und habe eine Tochter von 4 Jahren, allerdings lebt meine Tochter bei Ihrer Mutter!


    Ich habe es jedoch irgendwie geschafft meinen Antrag nach langem hin und her auszufüllen bzw. von der Berufsgenossenschaft und von der Krankenkasse die erforderlichen Lohnersatzleistungsblätter (Verletztengeld & Lohnersatzleistung) die mir erst später ausgehändigt wurden ausfüllen zu lassen.


    Ich bin gelernter Bäckergeselle und darf aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben und wurde von der Berufsgenossenschaft zum Bürokaufmann umgeschult. Diese Umschulung hat 2 Jahre gedauert und jetzt bin ich Arbeitssuchend.
    Arbeitslos gemeldet habe ich mich am 08.05.2015 und da ich davon ausgegangen bin das ich noch bis zum 31.07.2015 das Übergangsgeld bekomme, was nicht der Fall war sondern mit beendigung der Umschulung die Zahlung endete.
    Den 1. Termin bei der Agentur für Arbeit in Sachen Arbeitslosengeld war der 25.06.2015, genau 1 Tag nachdem ich meine Umschulung beendete, auf die Beendigung habe ich den Sachbearbeiter hingewiesen, jedoch fehlte Ihm anscheinend noch das Formular zum Verletztengeld, das ich allerdings erst an diesem Tag ausgehändigt bekam.


    Jetzt kam mein Bescheid am 27.07.2015 und ich war überrascht was dabei herauskommen sollte:
    Bewilligungsbescheid zur Kundennummer: xyz


    Anspruchsbeginn: vom 14.07.2015 bis 12.07.2016
    Leistungsbetrag täglich: 33,52€
    Berechnungsgrundlagen
    Bemessungsentgelt täglich: 75,60€
    Leistungsentgelt täglich: 50,03€
    Prozentsatz: 67%
    Leistungssatz täglich: 33,52€


    Bemessungsentgelt ist laut AfA: 75,60€
    21% werden für Sozialversicherungspauschale -15,88€
    Lohnsteuer die im Jahr Ihres Anspruches entstand:-9,19€
    Solidaritätssteuer -0,50€
    ________________________________________________________
    Damit beträgt Ihr tägliches Leistungsentgelt =50,03
    Zu den Zeiten:


    Bäcker-Ausbildung: vom 01.08.2001 bis zum 22.06.2004
    Bäckergeselle: vom 22.06.2004 bis zum 02.12.2012 --> monatlich mindestens 2000€ Brutto (ca 24000€ im Jahr)
    Verletztengeldbezug: vom 02.12.2012 bis zum 01.08.2012 --> Zeitraum: ENDE der Arbeit bis zum Anfang der Umschulung
    Umschulung: vom 01.08.2013 bis zum 24.06.2015 -->Übergangsgeld von der Berufsgenossenschaft



    Jetzt zu meinen Fragen:
    1.)
    Inwiefern steht mir Arbeitslosengeld zu? Ich habe von einem Bemessungszeitraum gehört das man nur 2 Jahre ab dem Zeitpunkt ab dem man sich Arbeitslos meldet zur berechnung des ALG1 benötigt.


    2.)
    Dann habe ich davon gehört dass man den Anwartschaftszeit verlängern kann, wenn man vor einer Teilhabe am Arbeitsleben Arbeitstätig gewesen ist. (was in meinem Fall zutrifft)


    3.)
    Bei meinem Telefonat mit der Agentur für Arbeit hat man mir erklärt dass sich die Berechnung nach dem Fiktiven Faktor berechnet, das wäre in meinem Fall, nach 2 abgeschlossenen Ausbildungen die Kategorie 3.


    4.)
    Wäre es nicht für mich von Vorteil wenn ich genau nach meinem Gehalt berechnet werde, was ich früher verdient habe?
    Wenn nicht, wieso nicht?


    5.)
    liegt bei der allgemeinen Berechnung der Dauer des ALG1 nicht ein klarer Verstoß gegen die Altersdiskriminierung vor, wenn man Gesetze beschliesst indem hervorgeht das Ältere AN längere Ansprüche haben als Jüngere AN?


    6.) ist diese Berechnung korreckt so oder kann ich da etwas machen wegen? ich denke auch an das Datum, weil ich ja quasi 20 Tage KEIN Geld bekommen habe??


    Über hilfreiche Unterstützung zu meinem Fall wäre ich euch sehr dankbar!


    Mit freundlichen Grüßen

  • Den Beginn der Alg-Zahlung kann ich nicht nachvollziehen, da Arbeitslosigkeit bereits ab 25.06.2015 vorlag.
    Die fiktive Bemessung ist korrekt. Da in den letzten 2 Jahren keine 150 Tage mit Lohnzahlung vorlagen, ist laut Gesetz fiktiv zu bemessen.
    Wegen der Altersdiskriminierung kannst du ja mal versuchen beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wobei aus Sicht des Gesetzgebers hier keine Altersdiskriminierung vorliegt sondern man auf die Situation reagiert, dass über 50jährige geringere Chancen am Arbeitsmarkt haben.