Kontoeröffnung während ALG 2 Bezug

  • Hallo zusammen,


    ein paar kleine Frage hätte ich.
    Beziehe nun rückwirkend zum Mai diesen Jahres ALG 2 , wurde gerade vor 2 Wochen vorläufig bis Okt. bewilligt. Konnte damals bei Abgabe der Formalien aber noch keine Kontoverbindung angeben.
    Nach ewigem Hin und her (haben Sie keine Freunde , Verwandten mit Konto ??? - NEIN !), werden mir jetzt monatlich vorläufig diese ZzV Postbank"schecks" zugesandt.
    Letzte Woche hab ich es dann doch nach vielen Versuchen gschafft ein Guthabenkonto Online bei der NOR.. Bank zu eröffnen ...


    Zur Frage :


    Bin ich verpflichtet mein neu eröffnetes Konto der Arge mitzuteilen ?


    Wäre mir lieber weiterhin die ZzV s zu empfangen, mir die bar auszahlen zu lassen, und nur einen Teilbetrag davon für bargelosen Zahlungsverkehr bei Bedarf auf mein Konto einzuzahlen ...
    Sonst kommt da eh nichts drauf auf das Konto, hab keine Nebeneinkünfte, die ich der Arge offen legen müsste .


    Hat die Arge ein Anrecht zu erfahren, dass ich jetzt diese Konto besitze ?


    Habe eigtl. keine Lust darauf meine Kontobewegungen denen Preis zu geben.


    Und falls die Arge von meinem Konto dann doch erfahren sollte, würden mir die Eingänge (halt lediglich sagen wir etwa die Hälfte meines vorher bar empfangene Alg 2 Geldes) dann zu Unrecht als Nebenverdienst angerechnet ?


    Wie könnte ich dann beweisen, dass das nur ein Teil des Alg 2 selbst war, von mir bar einbezahlt, und eben nicht "extern" verdient ?


    Gruss exxor.

  • Hallo,


    du bist verpflichtet, jede wesentliche Änderung dem Leistungsträger mitzuteilen. Ausserdem entfällt die Auszahlungsgebühr der ZzV nur dann, wenn der Leistungsberechtigte kein Konto hat.


    wevell