HIIIILFEEE! Darlehen anstatt Zahlung von Hartz IV zulässig?

  • Guten Tag,


    erstmal danke für die Aufnahme ins Forum! Ich habe ein paar wichtige Fragen und weiß einfach nicht weiter...


    Im folgenden handelt es sich um meine Mutter, die zum ersten Mal in ihren Leben einen Harz IV Antrag stellen musste. Die Sache ist etwas komplexer, ich hoffe aber das sich trotzdem jemand die Zeit nimmt und versucht zu helfen.


    Meine Mutter hat vor ein paar Monaten einen Hartz IV Antrag gestellt und hat jetzt die Benachrichtigung bekommen, dass sie anstatt Hartz IV ein monatliches Darlehen in Höhe von 550 Euro bekommen soll (bis März 2016). Da sie noch ein Haus mit meinen Vater (sind geschieden) besitzt. Dieses Haus wird aber von niemanden bewohnt und wird von der Bank verwaltet. Die Restschuld auf das Haus sind ca. 100.000 - 110.000 Euro. Im ersten Zwangsversteigerungstermin hat niemand geboten (Wertfeststellung war ca 110.000 Euro also hätte ein Mindestgebot ca 80.000 Euro sein müssen). Das Haus wird also niemals zu der Summe verkauft um die Restschuld nur einigermaßen zu decken.


    Das Amt begründet das Vorgehen aber damit, daß meine Mutter durch die Hausversteigerung am Ende noch Vermögen aufweisen könnte bzw. Mit einem Gewinn aus der Versteigerung raus gehen könnte, was aber völliger Schwachsinn ist. Durch das Darlehen wäre sie zudem nicht mal Krankenversichert. Dies müsste sie also von den 550 Euro auch noch bezahlen, abzüglich Miete hätte sie dann nichts mehr im Monat übrig.


    Sie hat bereits mit der Schuldnerberatung gesprochen, diese meinte, dass nur eine Insolvenz Sinn machen würde, dies aber erst geht sobald das Haus versteigert ist und die Gesamtschuld feststeht. Im übrigen meinte die Schuldnerberatung auch, dass sie das Verhalten des Amtes nicht nachvollziehen kann.


    Durch das nicht genehmigte Hartz IV weiß meine Mutter nicht, wie sie die nächste Zeit überstehen soll. Die Miete ist ca 300 Euro, bei einen erfolgreichen Hartz IV Bescheid würde sie hier ca 260-270 Euro für die Miete bekommen, was aber kein Problem wäre, da sie das managen könnte und zumindest krankenversichert wäre.


    Was kann sie tun? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten gegen das Amt vorzugehen, so dass diese doch Hartz IV zahlen müssen anstatt nur ein viel zu niedriges Darlehen zu gewähren, welches wie bereits geschildert auf einer völlig absurden Behauptung beruht? Natürlich hat sie alle Unterlagen eingereicht und auch nochmals darauf hingewiesen, dass diese Begründung keinen Sinn macht.


    Ich bitte um Hilfe, Erfahrung, Tipps,... Einfach alles was vielleicht die Situation verbessern könnte.


    PS. Ich kann ihr im Moment leider auch nicht helfen, da ich noch Student bin..


    Vielen Dank schon mal!

  • Das JC handelt völlig korrekt nach § 24 (5) SGB II: "Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen."


    Bemerkung zur Krankenversicherung laut fachlichen Hinweisen:"Während der Zeit der Darlehensgewährung ist der Leistungsberechtigte nicht sozialversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V/§ 20 Abs. 1 Nr. 2a SGB XI). Ist der Versicherungsschutz nicht auf andere Weise gesichert (z. B. aufgrund eines Arbeitsverhältnisses/einer Familienversicherung), können Beiträge zur freiwilligen KV/PV in nachgewiesener Höhe ebenfalls als Darlehen gewährt werden."


    Noch ein abschließender Hinweis: Wenn sich nach dem Verkauf ergibt, dass nach Abzug der Verbindlichkeiten nichts übrig bleibt, wird das Darlehen rückwirkend in einen Zuschuss umgewandelt.