ALG2 + Stundent verheiratet zwang zum Bafög?

  • Hallo folgendes Beispiel:


    Person A, ALG 2 Empfänger (857,29 EUR), heiratet Person B (studiert, kein Bafög, Verdient 420 netto als Werkstudent). Die beiden ziehen zusammen. Person A gibt diesen Umstand brav dem Jobcenter bekannt nebst allen Einkommensnachweisen, Vermögensnachweisen usw. von Person B bekannt. Das Jobcenter teilt nut mit, dass die künftige Leistung sich auf 594,37 EUR beläuft. Soweit, so offenbar korrekt. Allerdings fordert das Jobcenter dan Bafögbescheid von Person B an. Person A schreibt: Es gibt keinen, da kein Bafög bezogen wurde und nicht bezogen wird. Antwort des Jobcenters: Angabe der Stelle wo der Antrag auf Bafög einzureichen sei.


    Frage: Person B will gar keinen Bafögantrag einreichen. Zum einen weil es, wenn auch schwer, ohne das Bafög Geld geht und zum anderen weil die Hälfte zurückgezahlt werden muss. Kann das Jobcenter einen dazu zwingen? Was passiert, wenn man es nicht macht? 100% Sanktion?

  • § 12a SGB II: "Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist."


    Alg II ist gegenüber allen anderen Sozialleistungen nachrangig. Somit müssen erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Wenn der Bafög-Antrag nicht selbst gestellt wird, stellt ihn das Jobcenter und leitet den Anspruch auf sich über. Es kann aber auch sein, dass das JC die Alg II-Leistung wegen fehlender Mitwirkung entzieht (§ 66 SGB I).