Umzug zu Eltern nicht möglich ohne Anrechung derer Einkommen

  • Hallo,


    ich (über 25) beziehe seit einigen Jahren Leistungen nach dem SGB II und wohne zur Zeit alleine. Da es mir psychisch immer schlechter geht wenn ich alleine wohnen bleibe würde ich gerne wieder zu meinen Eltern (Rentner) ziehen, die auch grundsätzlich dazu bereit sind mich aufzunehmen. Ich habe mich hierzu bei meiner Sachbearbeiterin des Jobcenters erkundigt und mir wurde gesagt das ich in dem Fall eine Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern bilden würde.
    Auch ich habe mich hierzu informiert und die fachlichen Hinweise der Bundesagentur zur Haushalts- und wirtschaftgemeinschaft gelesen und es so verstanden, dass die Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft (insbesondere das gemeinsame wirtschaften) widerlegt werden kann.
    Laut meiner Sachbearbeiterin ist dies jedoch nicht möglich und die Richtlinien der Bundesagentur wären für das Jobcenter keine bindende Rechtsgrundlage.
    Weiteres Nachfragen hat ergeben das dort 'hausinterne Richtlinien' berücksichtigt werden, die jedoch nicht von mir einsehbar wären.


    Rechtsbeistand ist für mich zu teuer und ich bin auch nicht sicher ob dies überhaupt Erfolg hätte. Kann mir hierzu jemand genaueres sagen?


    Vielen Dank schon einmal für die Auskünfte!

  • > Laut meiner Sachbearbeiterin ist dies jedoch nicht möglich und die Richtlinien
    > der Bundesagentur wären für das Jobcenter keine bindende Rechtsgrundlage.




    Seid Ihr eine Optionskommune, in der sich die Stadt um das ALG 2 kümmert?


    Ansonsten geht es übrigens nicht nur um die Richtlinien, sondern um das Gesetz.
    Und laut Gesetz wird zwar "vermutet", daß Deine Eltern Dich unterstützen, aber
    sie haben hier Freibeträge (besser als bei ALG 2), und zweitens sind Vermutungen
    immer widerlegbar (auch wenn die Beweilslast dann Dich trifft).


    Das mit den internen Richtlinien ist übrigens immer wieder lustig:


    > Weiteres Nachfragen hat ergeben das dort 'hausinterne Richtlinien' berücksichtigt
    > werden, die jedoch nicht von mir einsehbar wären.


    Nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) hast Du, von wenigen Ausnahmen
    abgesehen, Anspruch auf diese Richtlinien. Falls Du sie unter Berufung auf das
    IFG nicht selbst anfordern willst, dann bitte eine Beratungsstelle darum.


    Allgemeines Verwaltungshandeln muß transparent und für jeden gleich sein, und
    genau deshalb sind die Grundlagen für diesen Handeln (die "internen" Richtlinien)
    auch keine Geheimsache, sondern sie sind dem Bürger zugänglich zu machen.


    Viele Grüße


    Johannes