Wohngemeinschaft mit Mutter

  • Hallo :)
    Ich hoffe mir kann jemand antworten/helfen.
    Kurz zur Situation:
    Ich hatte eig vor in eine eigene Wohnung zu ziehen wenn meine Maus da ist.
    Nun verstarb mein Vater jedoch 2 Monate vorher plötzlich :(
    Wir bzw meine Mutter hat ein kleines Einfamilienhaus.
    Ich bin natürlich jetzt auch da geblieben und wir führen sozusagen eine Wohngemeinschaft.
    Heißt meine Mutter, mein 18 jähriger Bruder, meine Tochter und ich.
    Ich habe 2 Zimmer und ein kleines Bad ohne Dusche zur Verfügung.
    Ich bin nicht unter 25.
    Ich beziehe Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt und komme somit auf ca 650€.
    Besteht die Möglichkeit irgendeine Unterstützung zu bekommen?!
    Meine Mutter kann die Kosten nicht mehr alleine tragen. Es hat jetzt 9 Monate funktioniert aber das Limit ist erreicht!
    Können zumindest die Nebenkosten irgendwie erstattet werden?
    Ich zahle offiziell keine Miete gebe aber natürlich was ab wenn ich kann, geh einkaufen u d sowas
    Ich hoffe ich hab meine Lage verständlich geschildert!
    Hoffe auf antworten und bedanke mich :)

  • Ja, 1/4 der Wohnkosten und der Regensatz für Hartz4 für dich und deine Tochter kannste abzüglich Kindergeld, Unterhalt fürs Kind und deinem eigenen Einkommen beantragen. In deinem Fall wäre das auch als U25 möglich, da du schon ein eigenes Kind hast.

  • Ich beziehe Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt und komme somit auf ca 650€.
    Besteht die Möglichkeit irgendeine Unterstützung zu bekommen?!
    Meine Mutter kann die Kosten nicht mehr alleine tragen. Es hat jetzt 9 Monate funktioniert aber das Limit ist erreicht!
    Können zumindest die Nebenkosten irgendwie erstattet werden?
    Ich zahle offiziell keine Miete gebe aber natürlich was ab wenn ich kann, geh einkaufen u d sowas
    Ich hoffe ich hab meine Lage verständlich geschildert!



    Hallo,


    erst einmal: Was die Miete, die Du zahlst, angeht, muß man unterscheiden, ob Du keine zahlen mußt, oder ob es zwar sehr wohl von Dir erwartet wird, Du jedoch nicht zahlungsfähig warst. Nur, wenn das Jobcenter die Zahlungspflicht anerkennt, kannst Du Mietkosten geltend machen.


    Ohne Mietvertrag werdet Ihr noch Kopfanteilen gerechnet, Du und Deine Tochter. Aber nun wird es schwieriger.


    Ich beziehe Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt und komme somit auf ca 650€.


    Elterngeld ist Dein Einkommen, Unterhalt wird vermutlich nur für die Tochter gezahlt, es wäre daher ihr Einkommen. Kindergeld steht zwar Dir zu, wird aber im SGB II zunächst als Einkommen der Kinder gerechnet. Nur dann, wenn Unterhalt und eventuell "Kinder-Wohngeld" den SGB II-Bedarf des Kinds übersteigen, wird Kindergeld in soweit als Dein Einkommen gerechnet.


    Anders ausgedrückt: Kindergeld ist in der Regel Einkommen des Kinds, kann aber auch ganz oder teilweise als Einkommen der Eltern zählen. Um sagen zu können, wer welchen Anspruch haben könnte, müßte man die genauen Zahlen kennen (Miete, Heizung, ...)


    Für den Bedarf Deiner Tochter kommt bei gutem Unterhalt evtl. Wohngeld in Frage. Wenn es kein Wohngeld gibt und der Bedarf nicht gedeckt ist, kommen auch leistungen des Jobcenters in Frage. Du kanst den Antrag aber zunächst auch nur beim Jobcenter für Euch beide stellen, es wird Dich dann ggf. auf Wohngeld für die Tochter verweisen.


    Zu deinem Bedarf


    Du zählst als alleinerziehend, auch wenn Du im Haus Deiner Mutter wohnst (es sei denn, Du wärst mit der Erziehung heillos überfordert und die Mutter würde sich darum kümmern). Daher wird Dir der Mehrbedarf für Alleinerziehende anerkant, zusätzlich zum Regelsatz von 404 Euro. Als weiterer Bedarf kommen die Kosten der Unterkunft hinzu. Hierzu zählen insbesondere Zinsen (oder ist das Haus schon bezahlt?), aber auch alle Nebenkosten, die ein Vermieter generell auf einen Mieter umlegen könnte: Müll, Hausversicherung, Grundsteuer, Wasser, Heizung, ...


    Von Deinem Bedarf wird Dein Einkommen (Elterngeld, ggf. Kindergeld) abgezogen, vom dem aber zuvor noch Freibeträge abzuziehen sind: 30 Euro Pauschale für private Versicherungen sowie Pflichtversicherungen (KFZ, reine Haftpflicht; ggf. auch Hunderversicherung, falls Du einen Hund hast und die Versicherung in Deinem Bundesland Pflicht ist). Den nicht gedeckten Bedarf bekommst Du dann vom Jobcenter.


    Wichtig Anträge wirken nur auf den Ersten des Monats zurück. Du mußt Deinen Antrag also noch im März stellen, wenn Du für März noch Geld haben willst.


    Und bevor jetzt im Forum ein Aufschrei wegen meinem Hinweis auf die Absetzbarbeit einer Pflichtversicherung für Hunde (gibt es z.B. in Niedersachsen) kommt: Vor Sozialgericht anerkannt, höhere Entscheidungen sind mir nicht bekannt. In zwei Fällen, die mir persönlich bekannt sind, hat das hiesige Jobcenter nicht abgelehnt, sondern nur um Bestätigung der genauen Beitrags (innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung) und um Zahlungsnachweis gebeten. Ist also so gut wie anerkannt.


    Gruß


    Johannes