Bekommt mein Sohn noch Leistungen wenn er zu uns zieht?

  • Mein Sohn ist 21 Jahre alt, hat eine Ausbildung und wohnt alleine. Nun geht er seit August wieder zur Schule. Erst bekam er Arbeitslosengeld und nun ausschließlich Hartz 4. Mein Mann hatte die Idee das er in seinem Haus den Dachboden ausbaut und er da einzieht. Er ist nicht sein Vater und das Haus gehört ihm, wir sind allerdings verheiratet.darf mein Mann ihm das Zimmer vermieten? Ist es rechtlich ok, weil ich da ja auch mit lebe? Unterhaltsflichtig bin ich nicht mehr, weil er ja ne ausbildung hat.

  • Ihr seid dann eine BG und es kann gut sein, dass es dann nichts mehr gibt. Unterhaltspflichtig bist du als Verwandte 1. Grades im Übrigen ein Leben lang, die Frage ist nur, ob er vorrangig seine Arbeitskraft einsetzen muss. Nur, weil er eine Ausbildung hat, erlischt die Unterhaltspflicht nicht unbedingt, besonders dann nicht, wenn das, was er durch die Schule anstrebt, auf der Ausbildung aufbaut (z. B. Krankenpfleger gelernt, dann Abi, danach Mediziinstudium). Oder aber die erste Ausbildung nur aufgrund des Drängens der Eltern gemacht wurde und den persönlichen Neigungen nicht entspricht.