Leistungen nach SGB II oder SGB XII?

  • Hallo,



    ich beziehe momentan ALG2-Leistungen.



    Hier im Ortenaukreis habe ich jedoch anderes erlebt als bei anderen Jobcentern, Ettlingen und Rastatt, die vorher für mich zuständig waren.



    In Ettlingen wurden mir die ALG2-Leistungen sogar auf 1 Jahr im voraus bewilligt ohne irgendwelche Massnahmen, Kontrollen etc.



    Hier jedoch sollte ich letztes Jahr sofort zu einer 5tägigen Massnahme gesandt werden, musste eine Eingliederungseinwilligung unterschreiben. Diese Massnahme soll offenbar zum Kennenlernen dienen, zur Analyse von Fähigkeiten und Bewerbungstraining.



    Da ich sehr viele Belastungen hatte und noch immer habe, wurde mir nach 2 Attesten, die ich vorlegte, dann eine "aufsteigende Hilfe", ein persönlicher Coach zugewiesen.



    Diese Frau ist auch recht nett, kommt sogar hier zu mir, doch sie hat auch den Auftrag, mit mir dann Bewerbungen zu schreiben und nach Arbeit zu suchen. Momentan ist dieses aber kaum möglich. Sie hat mir nun vorgeschlagen, einen Wechsel von Leistungen nach SGBII nach Leistungen nach SGB XII vorzunehmen, eine Erwerbsunfähigkeit attestieren zu lassen, damit ich dann Ruhe habe vor diesen Massnahmen oder Bewerbungen.



    Was passiert also, wenn ich Leistungen nach SGB XII erhalte? Ist eine solche Erwerbsunfähigkeit reversibel, oder ist dieses ein Stempel, der dann einfach aufgedrückt wird, ein Etikett, welches nicht mehr oder nur sehr schwer wieder zu entfernen ist?



    Ich brauche einfach noch etwas Geduld, aber ganz offenbar fehlt hierfür das rechte Verständnis. Es steht nicht in meiner Macht, wann sich meine Situation verbessert. Dieses weiss mein "Coach" auch. Aber sie bekommt Anweisungen vom Jobcenter. Im Vordergrund steht momentan die Suche nach einer neuen Wohnung, ohne Auto, in einem kleinen Bergdorf auf steiler Höhe, ohne wirkliche Verkehrsverbindungen, im Hause einer Vermieterin, die mich schikaniert, und inmitten einer Baustelle ohne Schränke, Stühle, Regale, weil der Umzugsunternehmer meine Sachen letztes Jahr in einem Lager "versehentlich entsorgt" hat, und ich eine sehr aufwendige Schadensersatzklage führen muss. Hinzu kommen noch ein paar andere Dinge. Alle diese Dinge habe ich nicht in der Hand, ich kann keine Wohnung herbeizaubern, und bei der Schadensersatzklage hänge ich von der Anwältin und dem Gericht ab. Da kann ich auch nichts beschleunigen. Es ist einfach alles zerbrochen ,und ich muss alles wieder neu aufbauen. Sobald dieses der Fall ist, wenn ich wieder ein normales geordnetes Leben führen kann, in einer neuen Bleibe, mit den Sachen, die mir fehlen, dann kann ich überhaupt erst wieder zu mir finden.



    Um diese Zeit zu bekommen, soll ich mir nur deswegen eine Erwerbsunfähigkeit attestieren lassen und dann Leistungen nach SGB XII beziehen? Was sind die Nachteile von SGB XII? Weiss das hier jemand?



    Danke für eine Antwort an



    engel99