Anspruch, Erste Schritte usw..

  • Hallo,


    also es geht um folgendes - ich habe seit dem 1.7.2016 keinen Arbeitsplatz mehr, und keinen Anspruch auf ALG 1, das heißt ich muss Hartz 4 beziehen.
    Das Problem, ich habe es noch nie gemacht. Und die Situation in der ich stecke ist leider auch keine einfache, deshalb hoffe ich das mir jemand helfen kann. Ich habe Koch gelernt, bin 21 und wohne bei einer Freundin, die ich während der Ausbildung kennen gelernt habe, sie ist 35. Der Grund, warum ich von zu Hause ausziehen musste, ca. Anfang 2015, war, weil ich quasi rausgeworfen wurde, das Verhältnis zu meinen Eltern ist nicht gerade das beste. Und die Freundin ist eben jemand, bei der ich (ohne Vertrag usw) einfach etwas zusteuere und mit ihr wohne, sie hat mich damals aufgenommen weil wir gute Freunde geworden sind.


    Ich habe mich in den letzten Tagen viel mit dem Thema beschäftigt, da es sich seit ca. Mittwoch angedeutet hatte, das es so kommen wird. Es war zwar nicht sicher, trotzdem wollte ich erste Infos haben.
    Meine Fragen sind jetzt folgende - mir wurde einmal gesagt das ich wahrscheinlich keinen Anspruch habe weil das Jobcenter davon ausgehen wird das wir keine WG sind, sondern eine BG, was ja so nicht stimmt, das sieht man eigentlich schon am Altersunterschied.


    Habe ich Anspruch ? Wie mache ich den geltend ?
    Ich meine, ich habe viele Formulare auf der Website gefunden, welche davon muss ICH persönlich ausfüllen, wie muss ich das ganze starten, Montag anrufen und Bescheid geben, mündlich anmelden und einen Termin nehmen um die Dokumente vorbei zu bringen und alles zu besprechen ?
    Darüber hinaus haben wir mit der Freundin keinen Mietvertrag, da es bisher einfach nicht nötig war, können wir das nachholen ? Für diese Sache einen Mietvertrag erstellen und unterschreiben, wäre der gültig ?
    Da ich unter 25 bin kann es ja sein das das Jobcenter sagt das meine Eltern ja da sind, aber da das Verhältnis nicht stimmt, und ich quasi kein Kontakt zu meinen Eltern habe, wie läuft das ab ? Muss das "bewiesen" werden ?


    Das sind lauter Fragen die in meinem Kopf sind, ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich werde heute und auch morgen immer wieder hier reinschauen und werde auch immer wieder antworten. Danke schonmal für eure Antworten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Helmut