Warum Neuantrag stellen müssen bei laufenden Bezug?

  • Hallo


    Da ich im Internet nichts darüber finden kann, hier meine Fragen:


    Erste Frage: Warum muß man nach 2 Jahren Bezug wieder einen Neuantrag stellen mit sämtlichen Ergänzungsbögen ( z.B. Schulden, etc. ) ?


    Bisher reichte immer ein Weiterbewilligungsantrag, nun hab ich nen vollständigen Neuantrag zu meinem Weiterbewilligungsantrag bekommen mit zahlreichen Ergänzungsbögen, mir wurde gesagt, dass wäre vorgeschrieben, dass man alle 2 Jahre alles nochmal ausfüllen muß ( bisher mußte ich das noch nie, bin seit 2007 im laufenden Bezug).


    Zweite Frage: Und seit wann muß man diesen Bogen über Schulden mit ausfüllen ( Ergänzungsbogen S) ? Ich habe zwar keine Schulden, aber ich hatte mal vor Jahren eine Inso abgeschlossen (mit Restschuldbefreiung) und darüber wird im Bogen der Nachweis und dazugehörende Unterlagen über die Inso und die Restschuldbefreiung verlangt. Ich will diesen Bogen nicht ausfüllen, das geht mir zu weit.


    Können die mir die Weiterbewilligung ablehnen, wenn ich diesen Bogen nicht ausfülle? Ich weiß doch gar nicht, was die mit meinen Angaben machen und wer das alles lesen kann, diese Daten empfinde ich nun als doch zu privat, als dass ich da mal eben so nen Bogen ausfülle und Gerichtssachen kopiert beilege.


    Bei mir kann es nicht um eine Vermittlung in Arbeit oder in eine Maßnahme gehen, da ich freigestellt bin von der Vermittlung aufgrund der Pflege Angehöriger ( und das auch weiterhin) .


    LG Patchwork

  • Das JC muß die Bedürftigkeit prüfen. Das ist vorgeschrieben. Es können sich Veränderungen z.B. im Vermögen ergeben haben. Das also ist korrekt.


    Die Anlage Schulden hat zwar auf die Berechnung des ALG II keinen Einfluss.


    Aber:
    Schuldnerberatung ist eine kommunale Aufgabe.


    siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html


    Dann wird es das JC sicher als notwendig erachten, Kenntnis über Mietschulden bzw. Schulden bei Energieversorgern auf Basis des § 22 Abs. 7 SGB II zu erlangen. Wie du ja selbst schreibt, ist der Hintergrund die Insolvenz mit Restschuldbefreiung. Auch wenn aktuell keine Schulden bestehen.


    Datenschutz:
    Es gibt bei der Behörde sicher einen Datenschutzbeauftragten.
    Seit Eduard Snowden und NSA wissen wir: Datenschutz ist Illusion.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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  • Hallo lieber Spejbl


    Von der Inso weiß das Jobcenter gar nichts, die ist schon Jahre her und die Restschuldbefreiung gabs ebenfalls schon vor mehreren Jahren, da war dieses Jobcenter noch gar nicht zuständig für uns. Auch in der Schufa sind diese Daten schon lange gelöscht. Und Schulden oder Darlehen haben wir gar keine.


    Ich tue mich schwer damit, auf einem Formular, wo ich nicht weiß, wer das alles lesen wird, einzutragen, dass ich vor Jahren mal ne Inso hatte, dessen Restschuldbefreiung ebenfalls schon mehrere Jahre her ist, das hat ja mit dem aktuellen Leistungsbezug nichts mehr zu tun. Es ist nirgends mehr nachzulesen ( Insolvenzbekanntmachungen etc.) , das ist zwar ein dunkler Teil meiner Vergangenheit ( Schulden meines Ex für die ich seinerzeit mit unterschreiben mußte unter Androhung von Gewalt ( natürlich zu Hause, nicht in der Bank), den ich aber hinter mir gelassen habe und womit ich nicht mehr konfrontiert werden möchte, meine Schufa ist blütenweiß, ich habe keine Schulden mehr - und das seit mehreren Jahren, ich habe keine Darlehen, das einzige Darlehen was ich hatte war das vom Jobcenter wegen der Mietkaution, aber selbst das ist seit 2 Jahren abbezahlt.


    Ich würde gerne ein frei formuliertes Begleitschreiben mitsenden, wo ich bestätige, dass keine Schulden und Darlehen vorhanden sind und sollte sich dieses ändern, dass ich dann gerne auf das Jobcenter zukomme, sollte ich dann Hilfe benötigen.


    Das müßte doch sicher auch ausreichen?


    LG Patchwork

  • Weiß das JC mit Sicherheit. Datenabgleich. Sonst würde so ein Formulöar nicht beigefügt.


    Du kannst ja das Schulden-Formular blanko (und ohne Unterschrift) mit dem ALG II zurückgeben ohne Eintrag. Formlos erklärst du, daß du in diesem Formular keine Angaben zu machen hast. Das sollte natürlich auch der Wahrheit entsprechen. Dann wird sich das JC dazu äußern.

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