Hartz4 und pflegende Eltern

  • Frage! Ich bin 37 Jahre alt, 5jähriges Kind, alleinerziehend und habe kranke Eltern die ich pflege. Mein Vater hat seit 9 Jahren einen Schlaganfall (Pflegestufe 2) und meine Mutter ist psychisch krank! Bis jetzt hat meine Mutter noch die Pflege von meinem Vater übernommen, nur seit etwa 4 Wochen schafft sie es leider psychisch und physisch nicht mehr. Jetzt wurde mir gesagt, ich solle doch nun die Pflege von meinem Vater übernehmen, Antrag wurde bei der Krankenkasse gestellt, damit nochmal jemand vom medizinschen Dienst kommt und dies dann evtl. bestätigt. Wie wirkt sich das aus, da ich Hartz4 bekomme?
    Ich habe gelesen, daß man sich da vom Jobcenter vielleicht auch mal 6 Monate freistellen lassen kann! Stimmt daß und wie läuft das dann mit der Zahlung weiter?

  • Du meinst die Zumutbarkeit nach § 10 SGB II
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html


    Wichtig ist, daß du als Pflegende Person eingetragen bist. Wichtig ist auch, daß es im Gesetz heißt: "die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann". Und das ist die Frage, die noch geklärt werden müßte.


    Bei Pflegestufe II liegen auf jeden Fall Einschränkungen in der Zumutbarkeit vor. Mit dem JC mußt du diese Sache ohnehin abstimmen, bzw. eine Meldung einreichen, daß du die Pflege übernimmst.


    Noch ein Tipp: Wenn du das Pflegegeld als pflegeberechtigte Personen für deine Eltern bekommst, ist es lediglich "Zweckgebundenes Einkommen". Es ist kein Erwerbseinkommen oder Sonstiges Einkommen. Darf also nicht angerechnet werden.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Nachtrag / Ergänzung:


    Zumindest aber auf Teilzeitstellen kann das JC auch weiterhin (bei Betreuung eines Angehärigen mit Pflegestufe II) vermitteln. Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher, denke aber, bis 24 Std./ Woche. Spätestens aber beim Vorstellungsgespräch, sollte es dazu kommen, diese Thematik ansprechen. Vollzeit aber ist bei Pflegestufe II nicht zumutbar. Das kannst du ablehnen. Sanktionsfrei. Das wissen aber die Mitarbeiter in den JCs.


    ALG II läuft normal weiter.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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