Auf ALG2 2 Monate Verzichten oder Abmelden?

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation. Seit Ende 2015 im ALG1 Bezug, das HÄTTE im Juli auslaufen sollen.
    Da aber mein ehemaliger Chef aber Mitte Juli einen Fehler in der Arbeitsbescheinigung die er ausfüllte bemerkte, hab ich nun 2 Monat länger ALG1.


    Das ALG2 war schon beantragt als der Fehler aufgefallen ist, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit meinte ich solle auf jeden Fall den Antrag weiter laufen lassen bis über das Thema mit der korrigierten Arbeitsbescheinigung entschieden ist.


    Der neue Bescheid kam dann am 30.ten Juli per Post zu mir, nach dem ich über 2 Wochen Terz gemacht hab wie lange es wohl dauern kann ein paar Monate am Kalender abzuziehen.


    Eine Kopie des Bescheids ging direkt Montags zum Jobcenter, Aussage der Dame "Ja das ist kein Problem, wir melden das ab".


    So, nun stellt sich aber heraus dass ich wohl Anspruch habe auf 3€ Aufstockung (reicht ja nicht mal für einen Döner), und anstatt dass man meinen Bezug beendet hat, hat man mir nun einen Bescheid geschickt dass ich 2 Monate Aufstockung von 3€ bekomme, und danach den vollen ALG2 Betrag.


    Auf die 3€ würde ich gerne aus mehreren Gründen lieber verzichten.


    Erstens würde mir die Agentur für Arbeit eine Maßnahme anbieten, aber sie sind nur zuständig wenn eben kein ALG2 bezogen wird.
    Ich hab keine Lust mich wieder mit diesen ganzen Schikanen des Jobcenters herum zu ärgern.


    Außerdem würde bei späterem ALG2 Bezug vermutlich länger meine komplette Miete übernommen, die ist nämlich höher als das was die für Angemessen betrachten.



    Wie kommt man nun so aus dieser Situation heraus ohne dass es dann in 2 Monaten eventuell Probleme gibt beim ALG2 Antrag?


    Was ist mit dem Geld was mir das Jobcenter bereits überwiesen hat? Der Bezug wurde ja auf 3€ gekürzt. Zu recht natürlich.
    Meine Bank weißt aber jede Lastschrift ab die nicht Miete oder Strom/Gas ist weil das Konto dermaßen überzogen ist. Ich komme also gar nicht an die Kohle von denen ran.

  • http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html


    Du könntest bestenfalls den Verzicht auf Sozialleistungen (nach § 46 SGB I) erklären. Das geht aber nur für die Zukunft. Siehst du ja im Gesetz.


    Macht also nur Sinn, wenn du im September noch ALG I Anspruch hättest. Dann könntest du mit der BA diese Maßnahme durchführen. Denn im September wäre die BA für Arbeit wieder für dich zuständig.


    Die neue Regelungen, wonach die Zuständigkleit bei der BA für Arbeit liegt, wenn ALG I mit ALG II aufgestock wird, greift nämlich erst ab Januar 2017.


    Mit der Wohnung, das geht m.E. aber trotzdem nicht länger. Ist die Wohnung unangemessen, wird ab Januar nur noch der angemessene Teil bezahlt. Ich gehe mal davon aus, daß du ab Juli ALG II (rückwirkend) bekommst.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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