Rückzahlung von ALGII nach nicht erbrachter Mitwirkungshilfe

  • Hallo zusammen,
    ich habe mich in diesen Forum angemeldet, da meine Freundin und ich vor einem riesen Problem und finanziellen Desaster stehen. Ich erhoffe mir von diesem Beitrag Hilfe von euch und ein paar gute Ratschläge und Argumente, die ich dem Jobcenter entgegenbringen kann.


    Folgende Situation hat uns jetzt erreicht:
    - Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (unverheiratet)
    - Ende letzten Jahres habe ich meine Arbeit verloren und bekam von Januar 2016 bis Juni 2016 ALGII zugesprochen (letzte Zahlung am 31.5)
    - Meine Partnerin war in dieser Zeit ohne Unterbrechung in Arbeit
    - Seit Juni bin ich (Gott sei dank) wieder in Arbeit und mein Anspruch ist logischerweise verloschen
    - Dass ich Arbeit habe, habe ich dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt, nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte. Da sagte man mir schon, dass ich das Geld von Juni später wieder zurückzahlen müsse. Soweit auch nachvollziehbar.
    - Am 7.6 kam ein Brief indem stand, dass mein Bezug zum 1.7 eingestellt wird, weil ich wieder Arbeit habe. Darüber hinaus sollte ich noch folgende Nachweise an das Jobcenter liefern, um den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu belegen.


    Folgendes wurde gefordert:
    - Lohnabrechnungen meiner Partnerin von Februar bis Juni 2016
    - Meine erste Lohnabrechnung beim neuen Arbeitgeber von Juni 2016
    - Kontoauszug zum Nachweis, wann der erste Lohn eingegangen ist (ende Juni)


    Leider habe ich die Aufforderung lange Zeit ignoriert und vergessen, so dass die erste Mahnung kam. Auch die habe ich (aus einer gehörigen Portion Dummheit) fast verstreichen lassen.


    Als ich die Unterlagen zusammensuchen wollte, ist uns aufgefallen, das die Lohnabrechnungen meiner Partnerin nicht vollständig sind und nur die von Mai und Juni vorhanden sind. Grund ist der, dass meine Partnerin das erste Vierteljahr krank war und daher keine Lohnabrechnungen bekommen hat. Dazu hat sie zum 1. Juni ebenfalls den Arbeitgeber gewechselt. Also haben wir dem Jobcenter das geschickt was wir hatten:


    - Meine Lohnabrechnung von Juni
    - Kontoauszug mit erstem Lohn
    - Lohnabrechnung meiner Partnerin von Mai (alter Arbeitgeber)
    - Lohnabrechnung meiner Partnerin von Juni (neuer Arbeitgeber)


    Es fehlten also "nur" die Lohnabrechnungen meiner Freundin von Februar, März und April.


    Gestern kamen zwei Schreiben (eins an mich und eins an meine Partnerin) in dem es wörtlich (inkl. der Gramatikfehler) heißt:


    "Sie sollten Sie Lohnabrechnungen Ihrer Partnerin einreichen, da Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind, konnten die Bedarf nicht eindeutig geprüft werden. Auf Grund der fehlenden Mitwirkung von Ihnen und Ihrer Partnerin muss davon ausgegangen werden, dass Sie ab Beginn des Leistungsbezug nicht bedürftig waren und Sie mit den Einkommen Ihren Bedarf decken konnten."


    Im Anhang des Schreibens ist eine Aufstellung der Beträge von Januar bis Juni, die ich bis zum 30.09.2016 zurückzahlen muss. In Summe ca. 2500 EUR.
    Meine Partnerin hat ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung, weil Sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls Leistungen bezogen hat über den gleichen Betrag.


    Insgesamt sollen wir also ca 5000 EUR innerhalb von 10 Tagen an das Jobcenter überweisen, weil wir (zugegeben) zu dumm und schusselig waren, die Belege vollständig zu senden???


    Dass die Möglichkeit des Widerspruchs besteht, weiß ich. Doch wie ich das schreiben und argumentieren soll weiß ich leider nicht. Fakt ist, dass ich von Januar bis Mai keine Arbeit hatte und meiner Partnerin in Arbeit war. Was meine Freundin verdient hat, wusste das Amt ebenfalls. Bei Ihrer neuen Arbeitsstelle ist der Lohn zwar höher, aber das kann doch nicht als Grundlage zur Berechnung des Leistungsbedarfs dienen, da sie ja erst im Juni begonnen hatte.


    5000 € mal eben (auch in Raten) abzubezahlen ist für uns einfach mittelfristig nicht möglich, zudem für mich auch völlig ungerecht.


    Wie sieht die Rechtslage an dieser Stelle denn jetzt aus? Welche Möglichkeiten habe ich, dieser Zahlungsaufforderung zu widersprechen und die Belege nachzureichen, die definitiv beweisen, dass wir den Anspruch auf ALGII hatten.



    Ich möchte mich schon mal vorab für alle hilfreichen Tipps und Hilfestellungen bedanken. In so einer Situation weiß man solche Foren wirlkich zu schätzen. Herzlichen Dank!

  • Wenn sie krank war, dann hat sie entweder Lohnfortzahlung bekommen (dann gibt es aber auch einen Lohnschein) oder Krankengeld von der Krankenkasse. Die Unterlagen kann man ja wohl einreichen inclusive der Kontoauszüge, wann das Geld vom Chef oder der Krankenkasse zugeflossen ist. Wenn man sie nicht mehr hat, dann muss man eben seinen Arsch bewegen und zum alten Chef oder zur Krankenkasse gehen und sie sich nochmal aushändigen lassen.
    Das JC kann überhaupt nicht wissen, was die Freundin verdient, wenn sie -wie du schreibst- in Wirklichkeit krank gewesen ist. Oder meinst du, beim JC liest man aus dem Kaffeesatz?! Hatte sie denn monatlich gleich hohes Gehalt oder arbeitete sie auf Stundenlohn? War der Bescheid ursprünglich vorläufig?


    Gehe in Widerspruch und lege die noch fehlenden Nachweise dran und bitte um Neuberechnung. Dann wird man das im Rahmen des Widerspruches sicherlich machen. Auf den Kosten des WS (Porto, Kopierkosten etc) wirst du aber sitzen bleiben, weil du die Unterlagen auch früher hättest einreichen können.