Strom-/Heizungsrückzahlung Grundsicherung/Hartz 4

  • Hallo allerseits.


    Bin nun einige Einträge durchgegangen und konnte leider nichts finden, das sich mit meinem Problem deckt. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen :)


    Und zwar bin ich zu April diesen Jahres nach München gezogen und habe hier Grundsicherung wegen Erwerbsminderung beantragt, welche ich auch schon an meinem vorherigen Wohnort bezogen hatte. Das hatte auch alles wunderbar funktioniert, bis darauf, dass ich auch dazu verpflichtet wurde, Rente zu beantragen. Dies hatte sich bis Anfang diesen Monats hingezogen und nun kam die Entscheidung von der Rente, dass ich keine bekomme. Soweit, so gut. Nur war einer Gründe, dass ich laut deren medizinischer Einschätzung länger als 6 Stunden am Tag arbeiten könnte - was totaler quatsch ist, aber das ist grad nicht das Thema und Widerspruch ist eingelegt. Allerdings habe ich dann natürlich ziemlich fix den Aufhebungsbescheid von der Grundsicherung bekommen (auch hier läuft der Widerspruch) und mir wurde nahe gelegt, mich zum 1.11. beim Job Center für Hartz 4 zu melden. Habe ich natürlich auch gemacht.
    Nun endlich zum eigentlichen Problem (o.O). Zum Ende diesen Monats war die Abzählung vom Stromversorger (ich heize auch mit Strom) und ich soll ganze 569,56€ zurück bekommen, davon 292,39€ vom Heizungsstrom. Die Grundsicherung hatte monatlich 64,13€ übernommen. Meine erste Frage ist: Da ich nun ab November Hartz 4 beziehen werde (falls sie jemals mit meinem Antrag fertig werden), bekommt dann Hartz 4 den Heizkostenrückzahlungsanteil(:confused:), die Grundsicherung oder garkeiner von beiden? Oder werden die oder die Grundsicherung gar alles einfordern, bzw verrechnen?


    Für eure Hilfe wäre ich unendlich dankbar!

  • Hallo, bin Erwerbsminderungsrentner seit 10 Jahren und beziehe Grundsicherung nach dem SGB 12. Nun will das Sozialamt Betriebs-und Heizkostenabrechnung haben und mir meine Guthaben von ca. 400 € für 2017 und 2018 als Einkommen werten und abziehen. Von meinem Regelsatz bezahle ich monatlich 37,15 € dazu, da das Amt die volle Miete nicht anerkennt ( unangemessen). So bezahle ich jährlich über 400 € von meinem Regelsatz zur Miete dazu. Meine Frage: Ist es rechtens, oder kann dieses nicht als Einkommen gewertet werden, denn im SGB 2 ( Hartz 4) ist es nicht möglich, auf Leistungen, die aus dem Regelsatz erbracht werden, zurückzugreifen, die ich aus dem Regelsatz bezahlt wurden. Ist dieses auch im SGB 12 der Fall?

    Vielen Dank für Hilfe, Oliver