Nichtanerkennung von Freipauschalen und Rückforderung wg. Überzahlung

  • Liebe Leute,


    ich bin neu im Forum und freue mich auf einen regen Austausch... :-)
    Und habe gleich eine... okay... mehrere Fragen... ;-)


    Ich habe Anfang Dezember einen Verhandlungstermin vor'm Sozialgericht und würde gerne noch ein paar Argumente sammeln... Vielleicht könnt' Ihr mir dabei ein wenig helfen; das wäre schön... :-)


    Hintergrund:
    Ich beziehe zwei kleinere Berufsunfähigkeitsrenten die mir quartalsweise als Bruttobeträge ausbezahlt werden, was einmal dazu führt, dass diese zu 100 % auf die Grundsicherung angerechnet werden und zum anderen, dass ich von diesen _monatliche_ Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen muss.
    Dass hat das Jobcenter offensichtlich massiv überfordert, jedenfalls gibt es darüber seit mittlerweile 1 1/2 Jahren Quereleien.


    Es geht um 2 Punkte.
    Erstens: Nachdem zuerst die Anrechnung fehlerhaft war, was dazu führte, dass ich zu wenig bis gar kein Geld erhielt, wurde das dann (zwar erst durch eine Untätigkeitsklage, aber immerhin) korrekt angerechnet. Dies führte jedoch zu einer Neuberechnung von mittlerweile mehreren Bewilligungsbescheiden mit Umschichtung der Auszahlungen und auch zu einer Rückforderung von rd. 1000,- €(!).
    Obwohl die Forderung korrekt zu sein scheint, widersprach ich dem und brachte als Argument, dass ich zu jederzeit alle Informationen offengelegt hatte, mir daher kein Verschulden für die Fehlberechnung angelastet werden kann und auch, dass ich das Geld mittlerweile ausgegeben habe. Ich bezog mich dabei auf das Urteil des hessischen Landessozialgerichts, die eine Rückforderung zuviel gezahlter Leistungen verneint, wenn der Agentur für Arbeit Fehler unterlaufen (L 9 AS 33/06).
    Ein dünnes Argument, zugegeben, zumal die Leistungen (also der erste Bescheid) ja auch vorläufig bewilligt wurden. Allerdings musste ich monatelang mit fehlerhaften, d.h. zu geringen Auszahlungen umgehen, was mich finanziell wirklich in Schwierigkeiten gebracht hat. Zusätzlich hatte ich massiven Ärger mit meiner KK, die mich zwischenzeitlich sogar pfänden wollte, weil das JC durch deren Fehlberechnung die Beiträge nicht überwiesen hatte.
    Nach dem ganzen Ärger mit schlaflosen Nächten habe ich nun überhaupt gar keine Lust, mich schon wieder bzw. weiter einschränken zu müssen, nur um monatelang diese Rückforderung abzustottern.
    Habt Ihr da für mich noch ein paar griffige Argumentationen für das Gericht?


    Zweitens:
    Was sich durch die Neuberechnung überhaupt nicht verändert hat, ist die (fehlende) Anrechnung meiner Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
    Diese zahle ich monatlich in Höhe von rd. 40,- € und das obwohl mir die beiden Renten versetzt quartalsweise ausbezahlt werden (Monat 1 die erste Rente, Monat 2 die zweite Rente, Monat 3 keine Auszahlung, Monat 4 wieder Rente 1 usw.).
    Das führt nunmehr dazu, dass zwar die Anrechnung der (Brutto-)Renten auf meine Grundsicherung mittlerweile korrekt in jeweils den Monaten erfolgt, in denen diese mir zufliessen, aber gleichzeitig will mir das JC meine davon noch abgehenden Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung nur in den Monaten anerkennen, in denen ich die Auszahlung bekomme (Zuflussprinzip).
    Das bedeutet im Klartext, dass ich zwar JEDEN Monat ~40,- € Beiträge bezahlen muss, aber mir jeder 3. Monat, in dem mir keine Rente ausbezahlt wird, dieser Pflichtbeitrag nicht berücksichtigt wird, d.h. ich habe diesen Monat definitiv ~40,- € weniger zur Verfügung.
    Es kann doch nicht sein, dass ich gesetzlich gezwungen bin, monatliche Beiträge abzuführen, die mir das JC aber nicht anerkennen will. Ich habe nun eh schon nichts von meiner Rente wegen der Verrechnung, aber damit werde ich ja sogar noch schlechter gestellt als Menschen ohne solche Bezüge.
    Leider ist lt. Krankenkasse die quartalsweise Zahlung meiner Pflichtbeiträge nicht möglich; also scheidet diese Möglichkeit aus.
    Vor einigen Jahren war ich schon einmal kurzfristig im Hartz IV-Bezug und damals wurde meine Rente monatlich umgerechnet, was auch zu wesentlich übersichtlicheren Bescheiden geführt hatte. Das schrieb ich auch so in meinem Widerspruch und bezog mich dabei auf § 11 SGB 2 (3), doch darauf wurde in keinster Weise eingegangen. Es hiess nur lapidar, dass die quartalsweise Auszahlung für mich "ungünstig sein mag", aber nichts an deren Bindung an das Zuflussprinzip ändere.
    Habt Ihr da auch noch mal schlagkräftige Argumentationshilfen und/oder vielleicht sogar Paragrafen, auf die ich mich beziehen kann. Das wäre toll. :-)


    Das Ganze geht nun schon 1 1/2 Jahre und ich bin echt mürbe. Ich steige bei diesen ganzen Änderungs-, Aufhebungs-, Bewilligungs- und Rückforderungsschreiben echt nicht mehr durch... Letztens kamen 9 (!) Briefe in 3 Tagen mit ellenlangen Berechnungen und Aufschlüsselungen, die für mich als Laie einfach nicht mehr nachvollziehbar sind. In diesem Falle müsste doch eigentlich auch § 45 Abs. 2 Satz 3 greifen, oder was meint Ihr?


    Ich freue mich über jeden Hinweis.
    Merci @ all... :-)


    Unsicher