Fragen

  • Hallo,


    Ich habe ein paar Fragen.


    Wie ist es, wenn man hartz4 erstmalig beantragen will, aber im laufenden Monataus der Wohnung bei den Eltern in eine eigene umgezogen ist und sich noch nicht am neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat?


    Kann man den Erstantrag dann trotzdem am neuen Wohnort stellen zum Ende des Monats oder erst nachdem man sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet hat ?


    Und werden einem die Vollen Mietkosten für den Monat bezahlt oder erst ab dem Zeitpunkt, bei dem man am neuen Wohnort registriert ist?


    Muss man irgendwas speziell beachten, wenn die neue Wohnung den Eltern gehört und diese die Vermieter sind?


    Macht es Sinn, den Mietvertrag auf den ersten des Monats zu datieren?


    Ist es möglich, dass das Jobcenter mit einem nicht per Post, sondern nur per E-Mail kommuniziert?


    Wie ist es, wenn man ab April ein Studium anfangen will? Wird man bis dahin verschont? Von Bewerbung und von Euro Jobs etc.?


    Danke für hilfreiche Antworten