Erstattung von Leistungen (SGB II)

  • Hallo zusammen,
    folgender Sachverhalt:


    Ich bin selbständig und bekomme seit September 2012 unterstützende Leistungen (SGB II) vom Jobcenter.
    Nun habe ich vom Jobcenter ein Schreiben erhalten (datiert 23.02.2017, eingegangen 02.03.2017) indem ich aufgefordert werde, zuviel gezahlte Leistungen für den Zeitraum 01.09.2013 bis 28.02.2014, zurück zu erstatten.
    Das Formular EKS mit den abschließenden Angaben für diesen Zeitraum, habe ich fristgerecht Ende April 2014 beim Jobcenter eingereicht.


    Das Geld soll jeden Monat in Höhe von 40,90 von dem Regelbedarf abgezogen werden, was in meinem Fall aber 78 Monate dauern würde, bzw. wenn ich keine Leistungen mehr erhalte, sofort zu entrichten wäre.


    Mein Frage ist nun: Ist es rechtens, dass das Jobcenter drei Jahre später die Forderung einer Rückzahlung an mich stellen kann und was/wie muss ich tun, falls ich Einspruch erheben will?



    Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
    Aron