Vom Jobcenter geförderte Existenz, Mobile Wagenpflege ohne Auto und Führerschein !!!

  • Mobile Wagenpflege ohne Auto und Führerschein - durchs Jobcenter gefördert !!!
    da ich Als Galvaniseur im Saarland keine Anstellung gefunden habe, hatte ich die Absicht mit einem 45 Kmh Elektroauto einen mobilen Service für Wagenpflege zu gründen. Da ich im Bezug von ALGII stand mit Förderung vom Jobcenter. Das 45 Kmh Auto war Anfangs noch mit Mofaprüfbescheinigung erlaubt im Verkehr. Da ich keinen Führerschein habe wäre dies die günstigste Alternative gewessen. Diese Informationen habe ich so meiner Arbeitsvermittlern Fr. Winzent weitergegeben, als ich Sie auf Förderrung einer Selbstständigkeit angesprochen habe. Mir wurde ein Fragebogen ausgehändigt und ich sollte diesen wieder einreichen. Erst danach würde entschieden werden, ob mir ein Gutschein für Das Existenzgründerbüro des ZBB ausgehändigt wird. Beim Abgabetermin für den Fragebogen habe ich meine Arbeitsvermittlerin darauf hingewiesen das mittlerweile die Führerscheinklasse zum fahren des Elektroautos geändert haben. Kosten ca. 1000 € Ich habe mit 19 Jahren in der Probezeit eine Rote Ampel überfahren, da ich eine angeordnete Nachschulung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes nachweisen konnte wurde mein Führerschein eingezogen.
    Die Nachschulung habe ich 2007 absolviert. Da ich deshalb eine Wiedererteilung beantragen könnte lägen die Kosten für die Fahrerlaubnis Kl. B in meinem Fall auch bei ca. 1000 €. Dies habe ich meiner Arbeitsvermittlerin so mitgeteilt und mit dem Fragebogen zusammen einen entsprechenden schriftlichen Antrag auf Übernahme oder ein Darlehen gestellt. Seit diesem Tag Ende März wurde mir weder eine Zusage noch ein Ablehnender Bescheid über den Antrag ausgehändigt.
    Nach dem mir dann der Gutschein für Das Existenzgründerbüro des ZBB ausgehändigt wurde, war die Aussage meiner Arbeitsvermittlerin, „das die Entscheidung wegen des Führerscheins von einer positiven Tragfähigkeitsprüfung meines Konzeptes bei der IHK“ abhängig sei.
    Obwohl ich diese Vorgehensweise nicht verstehen konnte, habe ich mein Konzept so gestaltet das ich in der Anlaufphase die Fahrerlaubnis erwerbe und vereinzelte Kundentermine mit einem kurzfristig Angestellten Fahrer abdecken wollte. Die Tragfähigkeit dieses Konzepts wurde mir von der IHK bestätigt (s. Anhang). Das eingeplante Darlehen für die Existensgründung war mit 2100 € kalkuliert.
    Zum Termin auf dem Arbeitsamt am 28.7.2017 waren zwei Arbeitsvermittler mit mir zusammen um die benötigten Dokumente auszufüllen. (Fr. Winzent/ Hr. Jahn) Mir wurde von beiden Arbeitsvermittlern versichert das der Erwreb der Fahrerlaubnis natürlich übernommen werde in diesem Fall. Ich solle ruhig die Gewerbeanmeldung vornehmen, damit die Unterlagen komplett an die im Job- center zuständige Stelle weitergeleitet und somit auch bewilligt werden können. Das Gewerbe habe ich zum 30.7.2017 angemeldet.
    9 Tage später habe ich Hr. Jahn angerufen. Hr. Jahn teilte mir mit das der Führerschein nicht übernommen werde.
    Über eine Beschwerde in Nürnberg wurde die Teamleitung in Saarbrücken eingeschaltet und mir wurde telefonisch die Übernahme zugesichert. Ein entsprechender Antrag wurde mir von Hr. Jahn zugestellt. Diesen habe ich Anfang Sebtember ausgefüllt zurückgeschickt. Seitdem habe ich 2 mal persönlich probiert Hr. Jahn bzw. Fr. Winzent im Jobcenter anzutreffen, mehrfache telefonische Versuche,selbst auf eine Email kommt keine Antwort.
    Zusätzlich bleibt noch zu erwähnen, daß mir anstatt der im Konzept veranschlagten 2100 € lediglich 1500 € vom Jobcenter als Darlehen bereitgestellt wurden. Bemerkenswert daran ist die Tatsache das u.a. 200 € für ein Leasing Fahrzeug nicht übernommen wurden. Mit einem Darlehen in höhe von 1500 € wäre mir von der IHK nie die Tragfähigkeit bescheinigt.


    Wenn jemand Rat weiß bitte melden unter [email protected]