Kein voller Regelsatz, trotz alleinerziehend und Mehrbedarf für Alleinerziehende?

  • Guten Abend...


    Folgende Sache: Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Mein Mann ist aus privaten, unabdingbaren Gründen seit Juni 2017 im Ausland und ist in Deutschland auch nicht mehr gemeldet. Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und hatte im November 2017 beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende gestellt. Ich bekam ein Schreiben, mit der Aufforderung, zuerst einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Diesen Antrag habe ich dann bei der zuständigen Stelle eingereicht.Gestern habe ich einen Änderungsbescheid vom Jobcenter erhalten, aus dem hervorgeht, dass der Mehrbedarf bewilligt worden ist und ich eine Nachzahlung für Januar& Februar 2018 erhalten werde.Nun meine Frage: Müsste die Bewilligung und somit auch die Nachzahlung nicht für die Zeit ab Antragstellung gelten und zuerkannt werden? Müsste ich nicht als Alleinerziehende auch den Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende i.H.v 416€ erhalten? Denn mir wird trotz Bewilligung von Mehrbedarf für Alleinerziehende, der Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft i.H.v. 374€ gewährt und nicht für Alleinerziehende. Vielen Dank im voraus für die Antworten und Ideen.. Schönen Abend noch ☺

  • Da ihr nicht getrennt im familienrechtlichen Sinn (also in Scheidung lebend) seid, geltet ihr trotz der räumlichen Trennung als Bedarfsgemeinschaft, so dass du nur den niedrigen Regelsatz bekommst.


    Wieso es den MB erst ab Januar geben soll, musst du erfragen, das erschließt sich mir auch nicht.