Weiterhin Anspruch auf Hartz4?

  • Hallo Forum,


    Ich bin zum ersten mal hier und benötige Hilfe von erfahrenen Leuten die sich mit diesem Thema auskennen.


    Zu meinem Sachverhalt: ich bin alleinerziehende Mama. Mein Sohn fast 1 Jahr alt. Vor der Geburt habe ich in Stadt A gewohnt und gearbeitet- dort 3 Jahre EZ eingereicht und mit TZ nach 14 Monate. Warum 3 Jahre? Wegen dem Kündigungsschutz. Nach der Geburt hat sich bei mir alles verändert. Ich habe danach entschieden in meine Heimatstadt B zu meiner Familie zurück zu ziehen - 25 km entfernt. Führerschein habe ich nicht. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln bin ich locker 4 h unterwegs (wenn alles nach Plan fährt) . Hier habe ich einen Krippenplatz ab März- da ist mein Sohn 1 1/2 Jahre alt. Meine Arbeit in Stadt A kann ich unter diesen Umständen nicht wieder beginnen. Hier habe ich leider noch keinen Job gefunden. Momentan erhalten wir Hartz 4 Unterstützung. Elterngeld fällt ab November weg. Mein einziges Einkommen wäre Kindergeld und Mindestunterhalt vom KV. Ab Anfang November ist vom AG geplant das ich meinen Resturlaub von der Zeit des Beschäftigungsverbotes nutze bis Mitte Dezember. Nun weiß ich aber nicht was ich machen soll um eine Sperre vom Amt zu umgehen und das am besten mit meinem AG zu klären. Muss ich eventuell andere Leistungen beantragen?


    Bitte habt Nachsicht mit mir, denn ich kenn mich in diesem Bereich leider nicht aus und möchte nichts falsch machen. Und ja.. wenn mein Kind in der Krippe ist möchte ich natürlich gern wieder etwas arbeiten (um das mal vorweg zu nehmen).


    Danke schon einmal für eure Hilfe.