Was kann ich beantragen?

  • Hallöchen!


    Meine Situation ist ziemlich kompliziert und irgendwie finde ich auf keiner Website und in keinem Forum bisher etwas, was zu meiner Situation passt.
    Darum habe ich mich hier angemeldet um mir einmal Eure Meinungen anzuhören, bzw. zu lesen:


    Also, ich bin 28 Jahre alt, geschieden und alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (2,5 und 5,5 Jahre).
    So weit ist alles klar.


    Ich lebe von Kindergeld, Unterhalt (510 ? - es war eine Minderberechnung weil mein Ex-Mann nicht genug verdient um die volle Summe zu bezahlen), und einem 420 ? Job, durch den ich auch sozialversichert bin, weil er 20 ? über den 400 ? Jobs liegt.
    Ich würde gerne mehr arbeiten, aber es ist momentan zeitlich wegen der Kinder einfach nicht drin.


    So weit ist auch alles klar, aber jetzt wird es ein wenig kompliziert:
    Meine Kinder haben von meinen Eltern ein grosses Haus mit Grundstück geschenkt bekommen - in dem wir übrigens auch Alle wohnen. Meine Eltern wohnen im Neubau und wir im Altbau, aber es gehört alles zusammen und es ist ein einziges Haus.
    Allerdings haben meine Eltern das Haus natürlich abgesichtert, indem sie in den Schenkungsvertrag folgendes aufgenommen haben:


    Das Haus gehört den Kindern zwar jetzt schon, aber meine Eltern haben ein lebenslanges Nießbrauchsrecht.
    Das heisst, dass wir dieses Haus in keinster Weise zu Geld machen könnten - selbst wenn wir wollten (was wir natürlich nicht wollen, weil es unser aller Elternhaus ist).
    Wir haben weder die Möglichkeit es zu vermieten, noch können wir es verkaufen. Aber dennoch sind meine Kinder ganz klar die Hauseigentümer.


    Hinzu kommt dass das Haus durch einen Anbau vor etwa 10 Jahren mit einer Hypothek belastet ist, die zwar auf dem Papier meine Eltern bezahlen - aber wir haben eine mündliche Vereinbarung dass wir uns mit monatlich 320 ? daran beteiligen.


    Also sind wir faktisch Hausbesitzer, die dadurch keinerlei Einnahmen oder Gewinne haben und bezahlen monatlich 320 ? Unkostenbeteiligung.


    Jetzt ist die grosse Frage ob ich überhaupt irgend eine staatliche Hilfe beantragen kann, wenn meine Kinder ein Haus besitzen und die 320 ? Unkostenbeteilugung nur auf einer mündlichen Vereinbarung beruhen.
    Es ist zwar einwandfrei nachweisbar dass diese Summe jeden Monat von meinem Konto abgebucht wird - aber zählt das als Miete?
    Natürlich habe ich keinen Mietvertrag, denn ich kann ja schlecht mit meinen 2 und 5 jährigen Kindern einen Mietvertrag aufsetzen.


    Bisher kommen wir finanziell auch einiger maßen über die Runden, aber mein 400 ? Job ist bis zum September befristet und ob er verlängert wird, kann ich jetzt noch nicht sagen.


    Wir leben von:
    510 ? Unterhalt +
    308 ? Kindergeld +
    420 ? von meinem Job =
    ------------------------------
    1238 ?



    Davon gehen ab:
    320 ? Miete +
    175 ? Strom & Gas ( 350 ? alle 2 Monate. Wir haben Nachtspeicherheizungen) +
    50 ? Versicherunfen (Haftpflicht, Hausrat ect.) =
    -----------------------------------------------------
    545 ?


    Dann haben wir 693 ? für 3 Personen zum Leben, für Kleidung ect.


    Das ist nicht viel, aber wir kommen hin.
    Wenn nun aber im September mein Job nicht verlängert werden sollte, hänge ich in der Luft.


    Was kann ich beantragen?
    Muss ich das jetzt schon tun, oder soll ich warten bis ich weiß ob mein Job verlängert wird?
    Soll ich mich arbeitslos melden?
    Haben wir überhaupt eine Chance irgendetwas zu bekommen, da meine Kinder ein Haus besitzen?


    Ich würde mich riesig freuen, wenn Ihr mir vielleicht ein paar Tipps oder Vorschläge geben könntet.


    Vielen Dank schon mal im Vorraus,
    Jenny

  • Hallo Jenny,
    zuerst einmal würde ich alle Daten sammeln für einen ALG II-Antrag. Dazu müssen die Wohnkosten ermittelt werden. Wo sind die in Deiner Rechnung? Das Haus verursacht doch Kosten verschiedenster Art wie Sie auch jeder Mieter in seiner Betriebskostenabrechnung findet (Schornsteinfeger, Müllabfuhr, ....)
    Vielleicht versuchst Du mit Deinen Eltern alles aufzustellen, was ihr verlangen müsstet, wenn ihr eine der Wohungen im Haus vermieten würdet. Da kann Dir vielleicht auch ein Hausbesitzerverband helfen oder der Mieterverband oder eine Arbeitslosenberatungsstelle/Sozialberatung.
    Du bist nicht der einzige Geringverdiener mit einem Haus in der Familie. Diese Fälle gibt es sehr oft. Ich gehöre nicht dazu. Deshalb unbedingt die nächstgelegene Beratungsstelle anklingeln.
    Das Antragsformular für ALG 2 findest Du im Internet unter http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/antragsformular/index.php
    Da es hier mit den Antworten auf die Fragen sehr zu mangeln scheint, frage doch einfach in einem anderen Forum an. Zu empfehlen ist z.B. www.tacheles-sozialhilfe.de
    Viele Grüße
    Erolena

  • Erst einmal vielen, lieben Dank für die superschnelle Antwort. :)


    Ich glaube, ich habe in meinem ersten Posting vergessen ein Deteil zu erwähnen:
    Also, die Kosten, die Du angesprochen hast (Müllabfuhr, Abwasser, Schornsteinfeger ect.), bezahlen meine Eltern.
    Und u.a. dafür überweise ich ihnen monatlich einen pauschalen Anteil von 320 ?.
    Damit haben sich für mich die Kosten für das Haus an sich erledigt.


    In dem notariellen Schenkunsvertrag ist festgehalten dass alle Kosten, die durch das Haus & das Grundstück entstehen, meine Eltern begleichen.
    Die Sache mit den 320 ? war eine mündliche Absprache, die ich auch durchaus okay finde - denn immerhin haben meine Eltern meinen Kindern das Haus geschenkt.
    (Das habe sie übrigens deswegen getan weil ich einen geistig behinderten Bruder habe, der in einem Außenwohnbereich vom Landschaftverband wohnt. Und wenn meine Elern irgendwann einmkal sterben sollten würde der Landschaftsverband direkt kommen und sich den Erbanteil meines Bruders unter den Nagel reißen. Dann wäre das Haus futsch - aber das tut ja hier zu meiner eigentlichen Frage nichts zur Sache. Es sieht nur vielleicht etwas seltsam aus dass meine Eltern das Haus an ihre Enkel verschenken - und nicht an ihre Kinder vererben.)

  • Hallo, ja ich möchte auch mal mein bestes hier kund tun...
    So direkt kenne ich mich zwar mit Haus und dgl. nicht aus, aber ich versuche mal was Gundsätzliches zu sagen:
    Also es dürfte doch ein Leichtes sein, wenn deine Eltern dir eine Aufstellung der Kosten für das Haus (also Schornsteinfeger usw.) schreiben könnten.. diese kannst du dann vorlegen, ebenso wie die regelmäßigen Überweisungen. Also die mündlichen Absprachen einfach mal aufschreiben..
    Das Haus gehört zwar deinen Kindern, aber da diese noch nicht rechtsfähig sind, bist du deren Verwalter für das Vermögen. Oder lief die Schenkung über das Vormundschaftsamt?? Also regelst du im Namen deiner Kinder auch die ganzen Angelegenheiten für das Haus.
    Also an deiner Stelle hätte ich sowieso schon Leistungen von der Arge beantragt, denn die 400 Euro reichen ja hinten und vorn nicht... die werden zwar angerechnet, die ersten 100 euro sind Freibetrag und von den restlichen 300 darfst du 20 % behalten. Nun kann es aber sein, dein Bedarf mit den Kindern ist immer noch höher... und wenn es 50 Euro sind... immerhin. Und wenn das Gesamteinkommen höher ist, bekommst eben nix, aber hast es versucht.... Ja und wenn du ohne Job bist, dann stehen dir sowieso Leistungen zu, ganz gleich mit oder ohne Haus, das hat dann nur was mit der Berechnung der Wohnkosten zu tun. Das Haus muß nur im Antrag angegeben werden, und nachgewiesen werden, dass es nicht verkauft werden kann und darf. Kritischer wird es, wenn ein großes Grundstück am Haus dranhängt... dann kann im Ermessensfall die Arge zum Veräußern des Stücks, was zu groß ist, anraten.
    Also wenn du weißt, dass dein Vertrag befristet ist, mußt du sofort (das Gesetz sagt: mit Bekanntwerden des Ende des Beschäftigungsverhältnisses) dich wieder arbeitssuchend melden, egal ob vielleicht verlängert wird. Und ich rate dir ja sowieso, auch mit dem 400 euro job, dich bei der Arge zu melden. Und wenn deine Eltern ja auch auf die Kinder aufpassen können, kannst ja dem Arbeitsmarkt auch Vollzeit zur Verfügung stehen... Und wenn dein Vertrag doch verlängert wird, dann gibst es sofort wenn du´s weißt, der Arge Bescheid.. Dann bist aus dem Schneider.
    Also mit dem Haus sehe ich die wenigsten Probleme... ist ja normaler Wohnraum, und der müsste ja auch bezahlt werden.
    Und ganz GRUNDSÄTZLICH: Beantragen kannst IMMER ALLES.
    Und immer die Dokumente vorlegen (als Kopie) die dir nützen. Also da wo du was bezahlst, und vielleicht nicht gerade das, wo steht, dass deine Eltern für dies oder jenes aufkommen... und wenn das schwer möglich sein sollte, kannst ja auch selbst (im Namen deiner Kinder) die Hypothek zurückzahlen. Aber das würde ich nur für den schlimmsten Fall vorschlagen, falls die Arge sich wegen dem Haus ziert... und dann doch mal zum Mieterbund o.ä. gehen, fragen kostet meist fast nix...
    Ich hoffe, ich hab nun nicht zu sehr verwirrt.. und dass meine Tipps doch etwas helfen. Also sofort beantragen, und nicht erst, wenn "das Kind im Brunnen liegt"... lach.
    Soweit lieben Gruß

  • Hallo Jenny,
    bin zwar auch keine Hausbesitzerin, weiß aber, daß ein Haus, das man selbst bewohnt, durchaus Hartz-IV-resistent sein kann.
    Also, ich würde an Deiner Stelle so schnell wie möglich einen Antrag zumindest auf Zuschuß bei der
    zuständigen Arge stellen. Die Bearbeitungszeiten und vorallem die sogenannten Prüfzeiten für Nicht-Standardfälle sind extrem lang.
    Vielleicht gibt's sogar 'ne Möglichkeit, aus der mündlichen Vereinbarung nachträglich, aber noch vor
    Antragstellung 'ne schriftlliche zu machen.
    Wo Du möglicherweise konkretere Infos erhalten kannst, wäre eventuell hier:
    Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Postfach 040140
    10061 Berlin
    Tel.: 0800 - 440055-0 gebührenfreie Informationsstelle Ombudsrat
    Email: [email protected]
    Hab selbst noch nicht dort nachgefragt, weil mir das Ganze auch erst gestern empfohlen wurde. Aber ich denke, dort sollte man über Spezialfälle Auskunft geben können.


    Viel Erfolg!

    Karin