Nach der Ausbildung in die Schule

  • Ich werde meine Ausbildung im Juli abschliessen und möchte ab September zurück in die Schule, um die Fachhochschulreife zu erlangen, da ich studieren möchte. Ich lebe mit meiner Mutter zusammen, wir beide erhalten Leistungen nach SGB 2.


    Heute habe ich einen Brief vom Amt erhalten, indem steht, dass ich während meines Schulbesuchs nicht mehr nach SGB 2 unterstützt werde. Es wurde nicht weiter darauf eingegangen, ob es z.B eine Darlehensmöglichkeit gibt usw...


    Können Sie mir vielleicht sagen, wie ich in meinem Fall vorgehen kann?


    Ich bedanke mich im Vorraus!

  • Hola,
    dir steht in der Zeit der Schule Bafög zu. Nur bei dir wird sich ein anderes Problem aufmachen. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung und das Arbeitsamt sieht eigentlich vor das man in dem Beruf weiterarbeitet den man gelernt hat. Also brauchst du eine Umschulung, diese wirst du aber nur bewilligt kriegen wenn du trifftigen Gründe hast warum du dein Beruf nicht weiter ausüben kannst. D. h. du wirst dir deine Schule selbst finanzieren müssen. Sorry
    Gruß,schronny

  • Hallo!


    Genau so ist es und das ist schon seit 1983 so, da habe ich eben diese Erfahrungen machen dürfen, nachdem ich 1/2 Jahr Berufsförderung (nach der Bundeswehrdienstzeit) dazu genutzt habe um eine Ausbildung als Zahntechniker zu beginnen.


    Es ist also überhaupt nicht gut wenn man von Amtswegen immer propagiert zunächst einmal eine Ausbildung zu absolvieren, egal was! Dann hat man was in der Hand auf dem man später aufbauen kann.


    Blödsinn, die Einzigen die dann etwas in der Hand haben sind die Bürokraten die einem dann mitteilen können das dies und jenes nicht mehr geht weil.....!


    Der Staat muss Kohle sparen, Mädel !


    Gruß

  • antonm :
    Was für eine Ausbildung schließt du im Juli ab? Auf welcher Schule willst du die FHR erwerben? Bei einer schulischen Ausbildung ist zunächst eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu prüfen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht schließt eine Förderung nach BAföG eine Förderung nach SGB 2 nicht aus, vlelmehr ist in vielen Fällen eine Förderung auf Grund von § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB 2 möglich.


    "Heute habe ich einen Brief vom Amt erhalten, indem steht, dass ich während meines Schulbesuchs nicht mehr nach SGB 2 unterstützt werde."


    Wurde angegeben, auf Grund welcher Vorsachrift eine Förderung nach SGB 2 nicht möglich sein soll? Wurde § 7 Abs. 5 SGB 2 angegeben?