Sohn (26) lebt bei Mutter.....Anspruch auf ALG 2 ???

  • Hallo zusammen,


    meine Frage an euch:


    werd mitte Juli gekündigt. Bin noch in Probezeit. Habe "nur" 6 Monate arbeiten können. Somit Hartz 4. Lebe im Haushalt meiner Mutter. Diese ist schwerbehindert und erwerbsunfähig (Rentnerin). Wie sieht es da mit meinem Anspruch auf ALG 2 aus?


    Vielen Dank schon mal im voraus


    Amazing

  • Hola,
    Anspruch hast du auf jeden Fall. Ich denke aber mal, das dadurch das du bei deiner Mutter lebst, ihr Einkommen mit berechnet wird. Ich bin mir nur nicht ganz sicher da du sagst das deine Mutter schwerbehindert ist. Aber ich glaube schon das es mitberechnet wird.
    Gruß, schronny

  • Hallo,


    ich würde sagen nein, es wird nicht berücksichtigt, sofern die Rente unterhalb des Existenzminimums von 989,99?/Monat liegt.
    Ihr bildet jeder eine eigene Bedarfgemeinschaft, zusammen bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft, da ihr zusammen lebt.
    Der große Unterschied ist:
    Bei einer Haushaltgemeinschaft muss man sich gegenseitig nur soweit unterstützen, so lange man nicht unter das Existenzminimum fällt. Liegt man darunter, kann das Amt weitere Unterstützung weder verlangen noch anrechnen.
    Allerdings bei Deinem Antrag wird selbstverständlich nur im Maximalfalle die Hälftige Miete (sofern sie als Ganzes angemessen ist)
    bei Deinem Antrag berücksichtigt. Der Regelsatz natürlich auch.


    Gruß


    Jones