Wird Einkommen vor HARTZ 4-Antrag angerechnet?

  • Hallo,


    ich habe am 17.10.2005 SGB 2 beantragt. Vorher war ich Freiberufler. Ich habe vor dem 17.10.2005 ein Einkommen aus einer Kurzzeitbeschäftigung (nicht angestellt) gehabt.
    Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, in dem steht, dass ich vom 01.10.bis 31.10.2005 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bin, die ich nicht der Arge gemeldet habe.
    Hätte ich das tun müssen? Das hatte doch gar nix miteinander zu tun. Ich habe ja einen Antrag auf Hartz 4 gesteltl, da mein freiberufliches Einkommen hinten und vor nicht gereicht hat und ich diese Freiberuflichkeit ab dem 17.10.2005 aufgegeben hatte.


    Danke für die Tipps


    Gruss
    Betty

  • Hallo,


    das hättest du mitteilen müssen, aber es wird nicht einberechnet. Du bis vom 01.10.bis 31.10.2005 einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und hast den Antrag aber schon am 17.10.2005 gemacht. Somit stand dir das Geld erst ab den 01.11.05 zu, wahrscheinlich wollen die jetzt eine Rückzahlung. Was ich nicht ganz verstehe, wenn du freiberuflich gearbeitet hast (selbständig?), wir warst du dann Versicherungspflichtig Beschäftigt?