Kuerzungen und Sanktionen

  • Hallo :)
    Folgendes Porblem :
    Ich bin EU Buerger. Mein Reisepass war abgelaufen. (keine Leistungen OHNE gueltiges Ausweisdokument)
    Da die Verlaengerung Zeit und ne Menge Formalitaeten in Anspruch nimmt, hatte ich NOCHMALS um eine weitere 2 Monatige Verlaengerung der Frist zur Vorlage gebeten.(welche mir auch bewilligt worden ist)
    Nach nem Bescheid aus dem hervorgeht, dass mir nur bis 28.2.2006 Leistungen zustehen und zur weiteren Bewilligung ein gueltiges Ausweisdokument vorzulegen habe.


    (2 Monate ohne Leistungen 3/4-2006)....Frage: Leistungen in diesem Sinne stehen mir nicht zu, aber doch Unterkunft -oder ??? (wie soll ich meine Miete zahlen) ?


    Ende April konnte ich den verlaengerten Pass vorlegen und ich bekam einen "Neuantrag"(kein Folgeantrag....hatte gefragt) zum ausfuellen. Welchen ich dann eingereicht habe und auch bewilligt worden ist.


    (hatte auch n Monat gedauert...musste sogar selbst nochmal hin um zu erfragen bzw. mir einen Vorschuss zu holen.....obwohl ich angerufen hatte und mir von meiner Sachbearbeiterin mit einem Kommentar "ja ok dann kommse morgen vorbei"...........das tat ich auch....allerdings nicht in der gewohnten Sprechzeit...sondern mit dem Hintergedanken das dies eine ausserterminliche Vereinbarung gewesen sei.....)



    Nachdem ich also auch einen Bescheid bei meinem Arbeitsvermittler der AFK eingereicht hatte.....wartete ich also geduldig vor der Tuer meiner Sachbearbeiterin.(Welche intern von meinem Arbeitsvermittler ueber meine Anwesenheit informiert worden ist) Diese sah ganz mich entsetzt an....und fing auf einmal an im ganzen Rathaus rumzuschreien...... was mir den einfallen wuerde .... ich solle doch gefalligst in den Sprechzeiten kommen...was ich denn glaube was ich bin....und so sachen ....na ja......


    Nach einigen Tagen bekam ich den Bescheid, aus dem ersehe das mir fuer die folgenden 3 Monate 104 euro gekuerzt worden sind...
    mit der Begruendung..
    Eine Minderung wird durchgefuehrt, wenn das Ende der eingetretenen Sanktion ueber den vorangegangenen Bewilligungsabschnitt hinausgeht. Auf den diesem Zusammenhang Uebersandten Bescheid wird insoweit Bezug genommen.
    ...Frage: Duerfen die das ??? Ich verstehe den Grund nicht. Die Rede ist von einem NEUANTRAG und kein Folgeantrag.


    Wenn mir keine Leistungen zustehen, steht mir aber eine Unterkunft zu -oder ?
    (selbst bei Kuerzung 3 Monate ab dem 28-2 sind nach adam rise... die 3+4+5 Kalendermonate betroffen und nicht 5+6+7....-oder???)


    Vielen Dank