Übernahme Mietkaution

  • Hallo.... ich hoffe, ihr könnt mir helfen.....
    ich habe eine Freundin (26), die einen 6jährigen Sohn hat und im September ihr zweites Kind erwartet. Sie ist alleinerziehend. Laut ALG II - Gesetz stehen Ihr mindestens 60m² zu (weil zwei Personen). Durch den Nachwuchs ist sie gezwungen, in eine grössere Wohnung umzuziehen (die jetzige Wohnung ist 49 m² klein). Sie hatte bereits die Zusage vom AA, dass sie die Wohnung, die sie sich ausgeguckt hat, beziehen darf und dass die Miete und Nebenkosten übernommen werden. Nur leider stellt das AA sich stur, was die Mietkaution angeht. Überall ist zu lesen, dass man das über ein DARLEHEN regeln kann... sie würde es ja auch monatlich zurückzahlen. Nur leider gewährt das AA ihr diesen Kredit nicht, mit der Begründung, "der Umzug sei nicht notwendig". Nun haben wir aber Leute im Freundeskreis, die unnötigerweise umgezogen sind und denen wurde die Kaution als Darlehen gegeben.
    Das ist allerdings nicht das einzige Problem. Leide wurde ihr (bei DIESEN Temperaturen) der Strom abgestellt (irgendwas hat mit der Zahlung nicht funktioniert) und das AA stellt sich auch in diesem Fall quer und gewährt kein Darlehen. Können wir irgendetwas tun, damit sie nicht ewig ohne Strom leben muss? Irgendwie muss das doch zu regeln sein... :o :-[
    Es wäre schön, möglichst bald eine Information zu bekommen.......



    VIELEN VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!



    Bitte helft uns und sagt uns, wie wir das mit dem Amt hinkriegen können, denn der kleine Wonneproppen kommt bald und will in "ihr" Zimmerchen einziehen!!!!!

  • Hallo Biene,


    § 22 SGB II Nr. 3


    (3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.


    Wenn dies gegeben ist, so MUSS die ARGE hier ein Darlehn für die Mietkaution gewähren.


    Sie sollte ersteinmal einen schriftl. Antrag auf Übernahme der Mietkaution in Form eines Darlehns stellen. In dem Antrag sollte sie die Notwendigkeit des Umzugs darlegen. Der Antrag muss ein Bescheid erfolgen, mit Begründung. Erst dann könnte man ggf, bei Ablehnung, widerspruch einreichen.


    Was den Strom anbelangt, so sollte sie mal mit dem Stromversoger sprechen, ob eine Ratenzahlung der aufgelaufenen Schulden möglich ist. Sollte es nicht möglich sein, die Stromschulden innerhalb von 6 Monaten zu begleichen, könnte sie ein Antrag auf ein Darlehn wegen unabweisbaren Bedarf bei ihrer zuständigen ARGE stellen (§ 23 Abs. 1 SGB II)


    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


    Liebe Grüße
    kätzchen

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