Wegfall von ALG II wegen zu hohem Nebenverdienst?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem:
    seit März arbeite ich stundenweise als freier Mitarbeiter als Referent. Ich bin nicht angestellt und erhalte mein Honorar brutto ausgezahlt. Ich verdiene mtl. zwischen 300 ? und 1000 ? brutto.
    Nun erhalte ich kein ALG II mehr, weil ich angeblich zuviel nebenher verdiene. Das kann doch wohl nicht sein? Oder?
    Gibt es da feste Regelungen wieviel man maximal nebenbei verdienen darf?


    Wer kann mir da Hilfe oder Tips geben?


    Danke


    wutzwutz

  • § 30 SGB II in der Fassung des Freibetragsneuregelungsgesetzes 1.10.2005
    Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen auf Erwerbstätigkeit ein weiterer Beitrag abzusetzen. Die beläuft sich


    1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
    2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
    3.An Stelle des Betrages von 1200 Euro tritt für Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in BG leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1500 Euro.

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    danke erstmal für die schnelle Antwort.
    Soweit ist ja alles klar. Diese Berechnung wurde vom AA auch richtig durchgeführt. Jedoch erhalte ich zum Beispiel im Monat Juli kein Geld von der ARGE weil ich 1148 ? (brutto) nebenbei verdient habe. Und laut ARGE "..ist das mehr als die Grundsicherung, (und damit auch die Krankenversicherung!!!) deshalb fällt sie weg."
    Nun meiner Meinung nach macht sie da 2 Fehler:
    1. errechnet sie den falschen Anrechnungsbetrag weil sie die Freibeträge vom Bruttoverdienst anstatt vom Nettoverdienst abzieht


    2. bin ich selbst bei dieser fehlerhaften Berechnung noch meilenweit von der Obergrenze entfernt.


    Wie gesagt, das sind nur meine (evtl. lückenhaften) Informationen.


    Liege ich da falsch, und wo finde ich im Gesetz etwas, worauf ich mich berufen kann ?


    Danke


    wutzwutz

  • Upss..............hab leider überlesen, das es hier ja um Einkommen aus Selbstständigkeit handelt. Sorry.


    Moment bitte ich schreib dir gleich was dazu.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Der Freibetrag wird vom Brutto errechnet. Also, wenn ich jetzt mal den Betrag von 1148 Euro hernehmedann sieht das ganze so aus:
    Bruttoerwerbseinkommen 1.148,00 ?
    Teilbetrag vom Brutto >100-800 ? 700,00 ?
    x 20% = Freibetrag (A) 140,00 ?

    Teilbetrag vom Brutto >800-1200 ? 348,00 ?
    x 10% = Freibetrag (B) 1. Altern. 34,80 ?


    Teilbetrag vom Brutto >800-1500 ? 348,00 ?
    x 10% = Freibetrag (B) 2. Altern. 34,80 ?


    Summe der Freibeträge 174,80 ?
    Plus den Freibetrag von 100 Euro
    Gesamt anrechnungsfrei wären dann 274,80 Euro


    So, aber auch das Einkommen aus Selbstständigkeit muss bereinigt werden.
    1. Steuern, Vorsorgebeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten.


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen


    P.S. Ich schreib dir mal noch eine PN

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    also, danke für die Mühe.
    Aber irgendwie verstehen wir uns noch nicht richtig.
    Also, ich versuchs nochmal. Die Berechnung der Freibeträge haben die vom Amt schon richtig gemacht. Das ist der Betrag aus deiner Berechnung = 274,80 ?. Soweit gibts keine Unklarheiten.


    Wo meine Probleme anfangen ist zuerstmal, dass diese 274,80 ? vom Nettobetrag abzuziehen wären, aber die ARGE die Freibeträge vom Brutto (1148,--?) abzieht, und damit auf einen Anrechnungsbetrag von 873,20 ? kommt! Ich aber auf das Bruttogehalt die Einkommensteuer zahlen muss. Also gehören mir die 873,20 nicht komplett. Sondern nur 1148 ? minus Einkommensteuer.
    Und aufgrund des von ARGE falsch berechneten Betrages (873,20 ?) ich somit mehr als die Grundsicherung verdiene, und deshalb angeblich keine Grundsicherung (und damit keine krankenversicherung) mehr erhalte. Ist das richtig?


    Meine Fragen: Wo finde ich im Gesetz etwas, worauf ich mich berufen kann ?
    Ab welchem Nebenverdienst, bzw. welchen Voraussetzungen fällt die Grundsicherung weg?


    Ich hoffe ich konnte mich jetzt verständlich machen.


    wutzwutz

  • Hallo Wutzwutz,


    ich schicke dir mal per PN die DVO (Durchführungsverordung ) zu § 11 SGB II sowie zu § 30 SGB II


    Ausschnitt aus der DVO zu § 30 SGB II


    3. Ermittlung des Freibetrags
    3.1 Grundlage
    (1) Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages ist bei abhängig Erwerbstätigen das Bruttoeinkommen. Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forst-wirtschaft ist das Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zugrunde zu legen.


    Liebe Grüße
    kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ok, ansonsten melde dich einfach nochmal!


    Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ich kann ab Montag auf Honorar 30 Stunden die Woche arbeiten. würde im Monat 1080 euro bekommen. Weil die Stundenzahl nicht jeden Monat gleich ist ändert sich ja auch mein einkommen. Wenn ich nun kein Hartz mehr bekomme, bin ich dann auch nicht mehr Krankenversichert beim Amt??????