Muss man Hartz IV beantragen???

  • Meine erwachsene Tochter wurde mir als Kind wieder in die Bedarfsgemeinschaft ( 249.- ? Bedarf) zurückgegeben. Mit Unterhalt und Kindergeld "erwirtschaftet" sie 6 ? zuviel, was mir wiederum abgezogen wird.
    Muß sie unbedingt Hartz IV sein?
    Können wir den Antrag "zurückgeben" und sie kann sich dann monatlich ~ 200 .- ? dazuverdienen - abzugsfrei!??
    Wer hat Info?
    Danke
    Kulle

  • Wenn deine Tochter mit ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf deckt, so müsste sie meines wissens nach aus der BG fallen. Sie ist dir nicht zum Unterhallt verpflichtet, das heißt, die 6 Euro dürfen nicht bei dir angerechnet werden.


    Denkbar wäre hier ein Widerspruch mit widerlegung der Unterhaltsvermutung.


    Lasst euch mal diesbezüglich von einem RA für Sozialrecht beraten. Vorab zum Amtgericht und einen Beratungsschein beantragen (kostet 10 Euro). Damit ist eine Beratung beim RA kostenfrei.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Tja, also klar, wenn Sie ihren Unterhalt selbst sicherstellen kann, fällt sie aus der BG raus, doch meiner Auffassung nach greift nach § 9 Abs. 5 sehr wohl die Vermutung, warum auch nicht ? gilt doch auch umgekehrt. Die Berechnungsgrundlage ist halt anders, und es muss schon wesentlich mehr verdient werden, damit dieses zur Anrechnung kommt, als wenn jemand durch sein Einkommen normal innerhalb der BG mit Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet wird..

  • Hallo CloudStrife und hallo Kätzchen 35,


    vielen Dank für Eure Antwort. Werde dem nachgehen. Habe noch den Tipp bekommen: "Erkundige dich erst mal, wie das dann mit der Krankenversicherung ist??!!?"


    Liebe Grüße aus dem Saarland


    Kulle