Hartz 4 Wohn eheaehnliche Gemeinschaft

  • Hallo


    Meine Freundin bezieht Hartz 4 und ich habe bis jetzt Bafög bezogen . Da die Regelstudienzeit vorbei ist bekomme ich kein Bafög mehr . Das bedeute meine Freindin bekommt aufgrund meiner Person nur die Hälfte der Miete bezahlt . Dar ich kein Einkommen habeb fehlt nun die Hälfte der Miete . Das Amt sagt kann er doch arbeiten gehen . Ich weiß das ein Anspruch besteht , kann mir jemand sagen wie das genau gregelt ist damit ich/sie unsere Ansprüche geltend machen können .


    Vielen Dank

  • Hola,
    vergiß es, es besteht kein Anspruch. Da hast du keine Chance du mußt wohl oder übelst arbeiten gehen oder dich erkundigen ob dein Studium irgendwie anders finanziert werden kann. Ihr habt einen entscheidenen Fehler gemacht und euch als eheähnliche Gemeinschaft geoutet.Besser wär gewesen wenn ihr eine Wohngemeinschaft angegeben hättet. Dann würde man dich nicht dazurechnen.


    Viele Grüße, schronny

  • Hallo,


    einen Anspruch hast du tatsächlich nicht, da du dich im Studium befindest. Allerdings ist die Aussage von schronny nicht ganz korrekt, selbst bei einer WG würde dein Mietanteil abgezogen. Um das arbeiten wirst du also nicht umherkommen, allerdings solltest du mal schauen ob du nicht noch Kindergeld bekommen kannst. Wären immerhin schon mal 154 ? mehr im Monat in eurer Kasse.

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