Vermögenswirksame Leistung

  • Hallo,


    mein Vater hat seine Vermögenswirksame Leistung ausgezahlt bekommen.
    Er bezieht allerdings Hartz IV.
    Wird ihm die Vermögenswirksame Leistung angerechnet oder bleibt die raus ?
    Beim Einkommen weis ich das es nicht angerechnet wird, allerdings ist es da ja auch nocht nicht ausgezahlt !


    Kann mich jemand aufklären ?

  • Hallo,
    Eine vermögenswirksame Leistung ist ja wie der Name schon sagt, Vermögen. Bei Antragsstellung auf Hartz-IV müsste ja dieses Vermögen angegeben worden sein. In diesem Fall müsste der Betrag unterhalb des gesamten Schonvermögens, d.h. des Freibetrages auf Vermögen (150?xLebensalter)liegen.
    Es spielt keine Rolle, ob dieses Geld auf einem VWL-Konto liegt, auf einem Sparbuch, oder in bar besteht. Dieses Vermögen ist ja bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
    Probleme gibt es nur, wenn dieses Konto bei der Antragsstellung auf Hartz-IV nicht angegben wurde.
    Das kann ich aber von hieraus nicht sagen.
    Hier ist zu prüfen, wie es bei der Antragstellung aussah.
    Ich würde insbesondere darauf achten, wenn bei Überweisung auf ein Konto das klar und deutlich als Auszahlung VWL und als Angabe der ARGE gegenüber exakt um das bereits bei der Antragsstellung auf Hartz-IV gestellte Vermögen handelt.
    Somit ist das kein Einkommen, sondern bestehendes, bereits angegbenes Vermögen wird lediglich von einem Konto auf ein anderes Konto umgebucht.


    Gruß


    Jones