Erzwungener Vergleich

  • Hallo,


    wie gehe ich gegen einen Vergleich vor, der irregulär herbeigeführt worden ist und gegen eine Richterin, die vorsätzlich Verfahrensrechte außer Kraft setzt ?


    Der Fall : In einem Verfahren mit kurzer Dauer vor dem Sozialgericht (SG) wurde ich als Beistand, sowohl seitens der Richterin als auch des Rechtsanwaltes (RA) zugelassen, weil ich die gesamte Verwaltungsangelegenheit eines Migranten erledigt, somit Sachkenntnis hatte und der RA sehr faul war.
    Die Richterin stand gleich von Beginn an dem Anliegen widerwillig gegenüber. Man konnte bemerken, daß weder sie noch die Vertreterin der ARGE sich in die Akte geringen Umfangs eingelesen hatten.
    Ich schob Argumente nach bzw. klärte auf, als ich ihren permanenten Ansatz wahrnahm, unabhängig davon einen Vergleich herbeiführen zu wollen.
    Wiederholt setzte sie an, dem RA problemlos Prozeßkostenhilfe bewilligen zu wollen, wenn er im Gegenzug zum Vergleich bereit sei. Dieser war willig. Bedauerlicherweise habe ich dem Kläger -auch für die Richterin wahrnehmbar- zugeflüstert, daß das für ihn von Nachteil sei und er sich auf keinen Fall auf einen Vergleich einlassen solle.
    Folge war, die Richterin verwies mich überraschend des Saales, ohne das ich gegen irgendeine kommunikative oder rechtliche Konvention verstoßen hatte. (denn dadurch "drohte" ihr die Erschwernis, ein Urteil mit ausführlicher Begründung statt des kurzen Begleittextes eines Vergleichs ausführen zu müssen)
    Als ich draußen war, überlegte ich stillschweigend als Öffentlichkeit teilzunehmen. Selbst dies lies die Richterin nicht zu!
    Urteile werden ja bekanntlich im Namen des Volkes abgegeben.
    Laut Migrant soll drinnen dann Folgendes passiert sein: Er wollte keinen Vergleich und verlangte einen Dolmetscher.
    Die Richterin ignorierte dies, sie und der RA versuchten ihn zu besänftigen, indem sie ihm vorgaugelten ihm stünde ja immer noch der Rechtsweg offen. Was der RA zuvor, als er mit uns mal rausgegangen war um den Stand zu erörten, sogar selbst negiert hatte und in seiner Relevanz vom Kläger sprachlich nicht erfaßt worden war.
    Nebenbei bemerkt, kommentierte die Richterin meinen Hinauswurf mit der Anmerkung, ich hätte in dem Büro ihrer Rechtspflegerin Unruhe gestiftet. Eine Anmaßung sondergleichen, denn wir hatten einen Tag zuvor lediglich das Recht auf Akteneinsicht in Anspruch genommen, ebenfalls ohne gegen irgendeine kommunikative oder rechtliche Konvention verstoßen zu haben. Weit oben in der Hierachie des SG scheint ihr wohl ihre Position dermaßen zu Kopf gestiegen zu sein, daß ihr Wille offenbar Gesetz sein soll.
    Wir befanden uns eigentlich immer noch in einem außergerichtlichen Vergleichsversuch, den beide Seiten (ARGE und Kläger versuchten über das Wohnungsamt eine neue Wohnung zu besorgen, weil es im beiderseitigen Interesse war) aufrechterhalten wollten, nicht aber die Richterin, die auf Nachfrage unsererseits, wieso sie dem nicht verlängernd (ernsthafte und sorgfältige, aber vergebliche Suche auf dem Wohnungsmarkt dauerte halt seine Zeit) Vorschub leistet, es nicht mal für notwendig hielt zu antworten.
    Der RA, der früher mal für die Klientel der Sozialrecht-Rechtsanwaltschaft agierte, machte in einem sog. Beratungsgespräch uns klar, das der außergerichtliche Einigungsversuch nicht seine Interessenslage sei, weil er an "sein Geld" (Prozeßkostenhilfe) -für das er noch nichts großartig gemacht hatte- rankommen will.


    Die Frage neben der obigen: Wenn in dieser strittigen Angelegenheit für einen Zeitraum von 3 Monate ein Vergleich herbeigeführt worden ist, wir nunmehr aber für den daran anschliesenden Zeitraum bis jetzt eine neue Klage in gleicher Sache eröffnen möchten, kann die Richterin dies ablehnen, weil es in der Sache schon für den 3-monatigen Zeitraum einen Vergleich gegeben hat bzw. schon mal einen gerichtlichen Entscheid gegeben hat ? Wenn ja, dann wäre die Sauerei "perfekt".
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    gehst du zum amt, vergiß deinen beistand nicht !