Ab wann mit Alg 2 in Rente ?

  • Da kann man so pauschaliert nicht sagen, es gibt allerdings die sogeannten 58er Regelung nach § 428 SGB III , welche lediglich bedeutet, dass man ab dem Zeitpunkt der 'Vermittlung' der ARGE nicht mehr teilhaben muss, allenfalls freiwillig. Wann letztendlich Altersrente bezogen wird, entscheidet jedoch der Rententräger nach Antragstellung.