also ich hab da mal ne frage! mein mann arbeitet und wir bekommen einen kleinen zuschuss von der ARGE! wir sind vor einem jahr umgezogen und hatten den teppich im kinderzimmer drin gelassen (der war vom vormieter) und war da schon relativ abgenutzt! mittlerweile bräuche ich einen neune teppich für das Kinderzimmer!
gibt es dafür noch zuschüsse?????
oder muss ich das selbst tragen? ich frag mich zwar wovon aber egal!!!
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Hallo Snooke,
das ist fraglich, die Chancen stehen 50:50Es gibt bei Neueinrichtung, Bei Brand bzw. Vernichtung von Einrichtungsgegenständen einen Erstbedarf bei Hartz-IV.
Ob dieser Teppich (vom Vormieter), den Ihr neu anschaffen wollt, jetzt als Neueinrichtung gilt, vermag ich nicht zu sagen.
Hier würde ich einen Antrag auf Ersteinrichtung stellen für den Teppich,
ob dieser gewährt wird, ist Ermessenssache der ARGE. Ihr solltet auf jeden Fall die Situation (Teppich/Vormieter) im Antrag schildern.Einen besseren Rat kann ich Euch nicht geben.
Gruß
Jones
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Wenn es sich nicht im Sinne des § 23 Abs. III SGB II um einen Erstbezug handelt, oder nach § 22 ein Umzug notwendig ist, werden Beihilfen für Wohnungen oder abweichende Leistungen nach SGB II nicht als Zuschuss, sondern allenfalls als Darlehen nach dem § 23 Abs. I SGB II erbracht. Wenn noch Fragen, bitte einmal den Gesetzestext doch nachlesen.
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