Arbeitsbekleidung für Tochter

  • Hallo,


    ich beziehe ALG II und meine Tochter beginnt demnächst eine Ausbildung (Gastgewerbe). Dafür benötigt sie eine Grundausstattung an Arbeitsbekleidung(ca.400 Euro). Bekomme ich diesen Betrag von der ARGE erstattet oder weiß jemand, wo ich mich hinwenden kann. Vielen Dank für die Antworten.
    LG, silcuzza

  • Hallo Schmollo!


    Denke das die ARGE dies ablehnt, denn silcuzza schreibt von einer Ausbildung und gem. Ausbildungsgesetz §5 ist der Ausbildungsbetrieb für Aufwendungen zuständig. Könnte sein das dieser die Mittel vorstreckt und vomn der Ausbildungsvergütung abzieht, was gerade im Gaststättengewerbe an der Tagesordnung ist. Leider, denn nicht der Auszubildende ist für die Ausbildungsmittel zuständig sondern der ausbildende Betrieb. Da kann Schmollo gleich mal sehen um was für einen Unternehmer es sich beim Ausbilder handelt, wenn er nicht zu den Abzockern gehört stellt er dem Azubi die Bekleidung selbstverständlich, schließlich spiegelt diese ja auch irgendwie den Stil des Betriebes in der Kundschaft wieder! Da darf es dann vielleicht auch etwas Hochwärtigeres sein wenn man etwas auf das Erscheinungsbild vor dem Kunden gibt. Ansonsten gilt billig, weil die Vergütung ja nicht mehr zulässt, dem entsprechend ist dann ja auch meist die Stimmung im Laden.


    Also ruhig mal den Ausbildungsbetrieb ansprechen wie er sich das Outfit fürs Personal so vorstellt und gleich mal die Kostenbeteiligung oder Übernahme ansprechen.


    ARGE ist da völlig fehl am Platz!


    Gruß

  • Natürlich behalten sie ihre Messer, ebenso wie ihre Kleidung - sind ja auch ihre eigenen. Ebenso könnte der Meister all das den Azubis zur Verfügung stellen.
    Der Vater des Koch-Azubis fand es jedenfalls nicht begeisternd, dass der Meister das nicht tut.


    Außerdem fiel mir das nur in Bezug auf die Antwort von Horst Grunert ein, der meinte, man solle mal fragen, wie es denn mit der Kostenübernahme durch den Betrieb sei.
    Offensichtlich wird nichts übernommen.

  • Es gibt sogar Arbeitsgerichtliche Urteile, daß Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung selber zahlen müssen. Nur vorgeschriebene Schutzkleidung muss generell der Arbetigeber stellen. (z:B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz etc.)


    Wenn man zu dem Thema mal ein bißchen googelt kann man die auch schnell finden...