Kindergeldrückzahlung

  • Hallo, ich habe ein ganz dringendes Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe für mich im Mai Kindergeld beantragt. Letzte Woche habe ich endlich bescheid bekommen, dass ich ab Mai rückwirkend Kindergeld beziehe.
    Heute habe ich dies bei der Arbeitsagentur angezeigt. 770? stehen mir seit Mai an Kindergeld zu.
    Man sagt mir, dass ich von diesen 770? 640? zurückzahlen muß. 130? bleiben anrechnungsfrei.
    Meine Frage nun:


    Ist es nicht eigentlich so, dass die Agentur pro Monat den Betrag der über 100? geht anrechnen darf? (quasi 54? pro Monat)


    Ich finde es ungerecht, dass ich für diese lange Bearbeitungsdauer der Kindergeldstelle bestraft werde, in dem ich von der Rückzahlung nichts habe. Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    MfG
    Kuni

  • Hallo,


    beim ALG II ist es wie folgt: Das KG darf nur dann als Einkommen angerechnet werden, wenn es nachweislich an das volljährige Kind ausgezahlt wird.
    Wenn kein weiteres Einkommen zur verfügung steht, wird das KG wie folgt in Anrechnung gebracht:
    154 KG, davon werden 30 Euro für private pauschale Versicherungen in Abzug gebracht. Somit ergibt sich hier ein anzurechnedes Einkommen von 124 Euro.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Laut Leistungsstelle rechnen sie mir 24€an, da ich die 30€ Pauschale bekomme. Mir geht es aber darum, dass die an meine Rückzahlung wollen. Dadurch dass die Kindergeldstelle so lange gebraucht hat, ist der KG Rückzahlungsbetrag angestiegen.