Antrag nur mit Kurs

  • Hallo Ihr lieben!


    Es geht um einen Kollegen von mir, der in Freiburg (BW) wohnt.
    Bei seinem Beratungstermin wurde ihm mitgeteilt, er könne ALG II nur mit einem begleitenden
    Kurs beantragen!
    Ein 5-tägiger Kurs, in welchem den Teilnehmern die richtige Antragsformularausfüllungsweise
    vermittelt wird.
    Auf die Frage, warum das nötig sei, wurde meinem Kollegen mitgeteilt, es müsse jetzt so
    gemacht werden, wegen den ausländischen Mitbürgern.
    Die Tante vom Amt hat dann noch ein wenig rumgedruckst und noch hinzugefügt,
    es wäre ausserdem eine Massnahme, um sicherzustellen, dass die Antragssteller nicht
    schon in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (sei es schwarz oder legal).
    Als ich in Bayern meinen Antrag stellte, ging das ziemlich fix... 3 Blätter ausfüllen,
    Tag des stempels zählt, auf Benachrichtigung warten...fertig.
    Ist das jetzt in BW die normale Vorgehensweise und neuste Schikane oder ist das unrechtmässig

  • Hallo Ingwer,


    was ich dazu sage.................VÖLLIGER SCHWACHSINN!!!


    Dem potentiellen Antragsteller MUSS auf sein verlangen hin ein Antrag ausgehändigt werden, dazu sind die Leute beim Amt verpflichtet.
    Von solch einem Kurs vor Antragsstellung habe ich noch nix gehört. Dein Kollege soll sich von der guten Frau die dies angeordnet hat, mal einen dazugehörigen §§ nennen oder mal die dazugehörige DVO aushändigen lassen. Bin mir sicher beides gibt es nicht.
    Also, dein Kollege soll sich online einen Antrag runterladen, ausfüllen und abgeben..............und dies umgehend!
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    Die Aussage: "Bei seinem Beratungstermin wurde ihm mitgeteilt, er könne ALG II nur mit einem begleitenden Kurs beantragen!" ist meineserachtens rechtswidrig! (Lasse mich allerdings gern Belehren, wenn mir jemand einen Hinweis darauf geben kann, wo ich die Nachlesen kann)


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätzchen,


    Ich antworte mal hier, da ich ja das gleiche Problem habe.


    Morgen steh ich bei denen auf der Matte und gebe den Antrag ab. Ich werde mir das gleich quittieren lassen.


    An der Infowoche werde ich trotzdem teilnehmen, da Kürzungen angedroht sind (vor Antragsstellung schon Kürzungen, hrhr..).


    Ich habe gerade mit einer Arbeitsloseninitiative vor Ort gesprochen, denen das Prozedere auch neu ist. Naja, mal schauen, was dabei jetzt rauskommt, notfalls werde ich mir wohl einen Termin beim Anwalt holen.


    Ich komme übrigens aus Niedersachsen, also scheint diese Infowochenschikane keine regionale Aktion zu sein.


    Ich halte euch auf dem Laufenden.



    Eine Frage noch: was bedeutet "DVO"?


    Schönen Gruß..

  • Hallo,


    DVO bedeutet Durchführungsverordnung, diese gibt es fast zu jedem § . Ich schau gleich mal nach ob da was neues zu finden ist.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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  • Also ich kann weder in der DVO zu § 7 oder zu § 19 etwas dazu finden. Ich denke mal hier wird einfach willkürlich gehandelt.


    Wo kann denn eine Sanktion angedroht werden, wenn dier Grundlage dafür fehlt.
    Also lass dich nicht abwimmeln, stell deinen Antrag und verlasse das Amt erst wieder wenn der Antrag entgegengenommen wurden ist!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Guten Morgen Ihr Lieben,


    also, da ich von einer sochen Vorgehensweise gestern das erste mal gelesen habe, habe ich etwas recherchiert.


    Folgendes:
    Neuantragsteller, die vorher kein ALG I bezogen haben, sollen als "Sofortangebot" an einer Maßnahme zur Eingliederung teilnehmen. (§ 15a SGB II)


    ABER: dies darf sich nicht auf die Abgabe des Antrags beziehen, so wie es hier mehrfach geschrieben wurden ist.


    Zur Antragsabgabe steht im SGB I folgendes:


    § 16 Antragstellung


    (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.


    (2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.


    (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.



    Sollte also das Amt sich weigern den Antrag anzunehmen, könnt ihr diesen auch bei anderen Ämtern abgeben( z.b. Krankenkasse, Wohngeldstelle der Stadt usw.) Diese sind dann verpflichtet den Antrag an das zuständige Amt unverzüglich weiterzureichen



    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Kurzes Update, was sich bei mir bewährt hat:


    Mit Zeugen hingehen, darauf pochen, dass der Antrag angenommen wird, dem Zeugen genau zeigen, was man da abgibt und den Namen der Bearbeiterin aufschreiben.


    Der Antrag wurde so entgegen genommen (beim ersten Anlauf ohne Zeugen ging das nicht), jedoch mit dem Hinweis, dass der Antrag erst nach der Infowoche bearbeitet würde. Meine Antragsstellung ist aber mit dem ersten Gespräch und der Einladung zur Infowoche protokolliert.


    Diese Vorgehensweise ist wohl so neu, dass selbst das Arbeitsamt davon überrollt wurde. Die Frau an der Information musste auch erst Vorgesetzte befragen, ob sie den Antrag annehmen darf.


    Ich werde also nächste Woche da brav hinlatschen und bei erster Gelegenheit Antrag auf Vorrausleistung stellen.

  • Ich gehe mal davon aus das wir alle auf dem selben Planeten,Kontinent und somit im selben Staat leben!Ziehe dir den Antrag aus dem Netz!Fülle ihn aus (evtl.mit jemandem der sich damit auskennt)und gebe ihn ab!Damit ist das Thema vom Tisch!Ansonsten zum Teamleiter .So ein Quatsch ist mir lange nicht untergekommen,das ist jedenfalls nicht rechtens!