Erst bewilligt, dann abgelehnt ???

  • Einen guten Tag an Alle !
    Auch wir haben ein Problem mit Hartz IV. Die Situation ist ein wenig :o kompliziert. Es geht um meinen 19jährigen Sohn. Dieser hat nach der Scheidung 1994 erst bei seinem Vater, später dann in verschiedenen Jugendeinrichtungen gewohnt. Mit mir (seiner Mutter) hat er erst seit ca. einem Jahr wieder Kontakt. Seit er 18 ist und bis vor kurzem hat er mit einem Kumpel zusammen eine WG gebildet. Er hatte voriges Jahr eine Ausbildung über das Arbeitsamt angefangen. Kurz nach Beginn der Lehre hat er bei einer "Rangelei" ein derartige Knieverletzung davon getragen, dass er operiert werden musste und noch längere Zeit kank geschrieben war. Daraufhin hat ihm sein Ausbildungszentrum in Abstimmung mit dem AA nahegelegt, die Ausbildung abzubrechen und ein Jahr später neu anzufangen. Mein Sohn hat dem zugestimmt und die Kündigung seines Ausbildungsvertrages unterschrieben. :eek: - Ich weiß, ich weiß... ist ja aber passiert und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
    Ich zahle 250,- Euro Unterhalt, sein Vater inzwischen gar nix mehr, dazu kommt jetzt noch das Kindergeld. Er hat dann den Antrag auf ALG II gestellt und nu kommts dicke: erst wurde der Antrag bewilligt, es wurde sein Mietanteil übernommen und ca. 24,- ausgezahlt. Sein Bedarf wurde mit 430,20 angegeben. Es gibt nun einen Änderungsbescheid von -4Tage später- mit einem Bedarf von 185,25 und einem "Überschuß" an Einkommen (hier Unterhalt) und Auszahlung 0,00 und einen Änderungsbescheid zum Änderungsbescheid mit dem selben Ergebnis, nur dass diesmal das inzwischen gezahlte KiGe. mit berechnet wurde. Nun hat mein Sohn in dieser Situation eine ausgeprägte "Vogel-Strauß-Mentalität" an den Tag gelegt. Es kam, wie es kommen mußte: Sein Vermieter hat ihn fristlos gekündigt und er ist nun obdachlos und erst mal bei seiner Freundin untergekommen. Tja, WAS NUN - sprach Zeus ? Kann mir mal jemand sagen, wie es jetzt weiter gehen soll ? Wie kommt er denn nun wieder in ALG II - oder hat er mit 250,- +154,- Euro tatsächlich keinen Anspruch ? Nicht mal auf Miete oder so ??? Er hat seinen Lebensmittelpunkt in dieser Stadt, ich wohne ca. 80km entfernt und kann mir nicht vorstellen, dass uns damit geholfen wäre, wenn er bei mir einzieht, zumal er ja seit seinem 5 Lebenjahr nicht bei mir gewohnt hat. Die Widerspruchsfristen sind übrigens auch abgelaufen :mad: - er hat uns halt etwas spät um Hilfe angesprochen.


    Kann uns irgend jemand helfen ? Danke !


    Liebe Grüsse - Ute

  • Hallo Kiu,


    da das is ja ein dicker Brocken..............aber mal schauen. :)


    Als erstes, auch wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, gibt es noch möglichkeiten...:) Es wäre hier denkbar einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen.
    Vorab wäre aber schon mal gut, wenn sich jemand die Bescheide ansehen würde um zu schauen, ob dieser Überprüfungsantrag Sinn macht. Ich kann mir das ganze gern mal anschauen (bei Interesse bitte eine PN schicken, ok?)
    Generell ist es so, das Kindergeld und Unterhalt ein Einkommen von hier zusammen 404 Euro sind, davon sind 30 Euro für Pauschale private Versicherungen azugsfähig, so das hier ein anzurechnedes Einkommen von 374 Euro zugrunde liegt. Der Regelsatz beträgt 345 Euro..................somit liegt er mit 29 Euro über dem Regelsatz und hat keinen Anspruch. Die KdU habe ich hier nicht berücksichtigt, da dazu die Angaben nicht vorhanden sind.


    Dein Sohn ist jetzt bei SEINER (oder EINER?) Freundin untergekommen? Wenn bei seiner Freundin, dann ist hier "Vorsicht" geboten. Denn bei einem erneuten Antrag auf ALG II wird das Amt von einer eheänlichen Gemeinschaft ausgehen und sollte seine Freundin ein eigenes Einkommen haben, dann wird dieses bei der Berechnung mit berücksichtigt. Hat er denn dort ein eigenes Zimmer zur Verfügung? Wenn ja, dann sollte "seine" Freundin mal mit ihrem Vermieter sprechen, ob sie einen Untermietvertrag machen darf. Wenn ja dann sollte sie mit dem jungen mann einen abschließen. Dann muss das Amt natürlich die Kdu bei der Berechnung mit berücksichtigen, so das ggf. ein Anspruch besteht.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo, Kätzchen 35
    VIELEN DANK für Deine Antwort.
    Mal ne bl*** Frage: Was ist KdU ???
    Es ist seine Freundin (alleinerz. 2Ki., in Ausbildung, im Übergang von H4 zu Bafög) und er dort nicht gemeldet. Er ist noch auf seiner alten Adresse gemeldet und will demnächst zum EWA um sich "ohne festen Wohnsitz" registrieren zu lassen. Die Idee mit dem Untermietervertrag hatte ich auch schon und das ist am "rollen", da das Mädel sich erst noch ne andere Wohnung suchen muß (1Zi. mehr). Ich denke, das wäre die beste Variante für beide.
    Die nächste Frage/Konsequenz/wie auch immer :o wäre ja, dass ich, da ich im rechtlichen Sinn momentan nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet bin, diesen einstelle, oder ???
    Ich denke mal, dass er frühestens nächstes Jahr eine neue Ausbildung anfangen kann, da er es auch mit dem AA hat schleifen lassen und die seine Akte natürlich geschlossen hatten. Da sind wir jetzt auch noch am "wirbeln", dass es da weitergeht. Aber für dieses Ausbildungsjahr ist der Zug natürlich abgefahren. Und auf dem freien A-Markt, wo sogar schon Gebäudereiniger mindestens nen Realschulabschluss brauchen...:( . Keine Chance...


    Liebe Grüsse - Ute

  • 1....Mal ne bl*** Frage: Was ist KdU ???
    2....Es ist seine Freundin (alleinerz. 2Ki., in Ausbildung, im Übergang von H4 zu Bafög)
    3.....Die nächste Frage/Konsequenz/wie auch immer :o wäre ja, dass ich, da ich im rechtlichen Sinn momentan nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet bin, diesen einstelle, oder ???


    Liebe Grüsse - Ute


    Guten Morgen Kiu


    zu 1.
    wie du schon richtig erkannt hast: KdU sind die Kosten der Unterkunft :)


    zu 2.
    dein Sohn ist nicht der Vater der Kinder?


    zu 3.


    Nach dem Unterhaltsgesetzt bist du momentan NICHT mehr zum Unterhalt verpflichtet, denn mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht. Die Eltern sind nur während und bis zur Beendigung eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses barunterhaltspflichtig.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo, Kätzchen 35
    Die Kinder sind zwar süss (so süss wie zwei Jungen im Alter von 5 und 2 Jahren halt sein können - Rabauken, die Kleinen :D ) aber Gott-sei-Dank bin ich nicht die Oma. -


    Das heißt, ich stelle die Unterhaltszahlungen ein und mein Sohn stellt einen neuen Antrag auf ALG II - sofort ? oder erst, wenn seine Freundin umgezogen und mit ihm einen Untermietervertrag geschlossen hat ? wegen KdU ( :) ) ?


    Liebe Grüsse - Ute

  • Hallo Ute,


    jupp........du stellst die Unterhaltszahlungen ein. (du kannst allerdings auch noch mal bei einem Ra nachfragen, wenn es dir möglich ist, oder aber versuch diesbezüglich mal eine Auskunft beim Amtsgericht zu bekommen. dort gibt es Rechtspfleger, vielleicht können die dazu nochmal definitiv Auskungt geben. Oder aber einfach mal speziel eine Auskunft beim Jugendamt einholen....:)


    Das andere ist eine gute frage...............ich würde den Antrag erst stellen, wenn der Umzug abgeschlossen ist. Aber bitte, hier muss die junge Frau aufpassen. Solang sie im ALG II Bezug steht muss sie sich eine schriftliche Genehmigung zum Umzug vom Amt holen. Wenn sie dies nicht macht, bekommt sie Probleme.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!