was beachten wegen Wohnung ?

  • Hallo,


    ich möchte von meinem jetzigen Wohnort (Schleiden NRW) nach Trier(Rheinland Pfalz) zurück ziehen. Vor drei Monaten wohnte ich dort schon, bin weggezogen und aus privaten Gründen möchte ich wieder zurück nach Trier.
    Ich bekam damals dort Arge II.
    Hier in Schleiden erhalte ich keine Leistungen !
    Ich suche derzeit ein Zimmer in Trier. Was muß ich beachten ? Kann ich den Mietvertrag machen und dann zum Amt gehen ? Oder erst zum Amt und dann ein Zimmer suchen. Ich weiß was an Miete bezahlt wird, das ist nicht das Problem.
    Nur möchte ich nicht ein Zimmer mieten und es heißt dann vom Amt *Ne bezahlen wir nicht*
    Hinzu kommt das ich gesundheitsbedingt eine Betreuung erhalte, wie ich es vor drei Monaten schon einmal in Trier hatte.
    Bitte um Rat ! Dringend !


    Liebe Grüße

  • Hallo,


    da du momentan keine Leistungen nach dem SGB II erhälst, musst du nichts weiter beachten. Solltest aber im Hinblick auf spätere Leistungen nach dem SGB II darauf achten, das die Wohnung im angemessenen Bereich liegt.
    Also Wohnung suchen, Mietvertrag unterschreiben, Antrag auf ALG II stellen........fertig.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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