Rückzahlung von Heizkosten

  • Hallo,
    ich habe da mal eine frage wo ich hoffe das sie mir hier jemand beantworten kann.
    habe die letzten 2 jahre immer bei den heizkosten ordentlich nachzahlen müssen und bin letztes jahr ziemlich hoch gestiegen mit den monatlichen kosten für die heizung das ich dieses jahr hoffe das ich wohl ein wenig zurück bekomme.
    nun meine frage. muss ich das geld an hartz 4 wieder zurückzahlen oder kann ich das geld behalten???

  • Hallo Emily,


    eventuelle Erstattungen aus den den Nebenkosten müssen angegeben werden und gelten als Einkommen, du darfst also leider nichts davon behalten. Im Umkehrfall werden vom Amt ja auch Nachzahlung solcher Art übernommen.


    Zum besseren Verständnis, nich wirklich du zahlst die KdU (Kosten der Unterkunft) sonder du bekommst diese ja vom Amt. Nebenkosten gehören also zu den KdU und müssen vom Amt übernommen werden.


    Liebe Grüße
    Kätzchen35

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