Lebensmittelgutschein monatl.24 Euro ? Ist das wirklich wahr?

  • Hallo


    Die Arge hat mir nun innerhalb von 3 Wochen drei Sanktionen aufgedonnert.
    Bei der ersten Sanktion, ich habe ein befristetes Angebot bei einer Zeitarbeitsverleihfirma ablehnen müssen, da diese Firma nur einen geringen lohn zahlte und ca. 20 Km weit entfernt war.
    Wir sind 3 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft wären wir ins minus bei diesem Angebot gekommen. Ein eigener Vermittlungsvorschlag 2 Tage später mit erfolgreicher Teilnahme und Abschluss wurde nicht als Löschung der Sanktion angesehen.


    Die 2. und 3. Sanktion ergaben sich aufgrund einer verspäteten und verkehrten Auslieferung zweier Briefe durch die Post, was gerade geklärt wird.


    Nun aber zu eigentlichen Frage :


    Dar war ich heut bei der Arge weil 2 Berater sagten ich kann Lebensmittelgutscheine erhalten.
    In der Leistungsabteilung sagt man mir heute schon beim reingehen, das ich trotz 3 Sanktionen und ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft keinen bekomme. Nach einer langen Diskussion und etlichen nachfragen der anderen Kollegen in anderen Zimmern, sagt mir die Frau, okay sie kriegen einen Gutschein pro Monat zu je 24 Euro.


    Wie sich die die 24 Euro errechnen, darf Sie mir nicht sagen, sagte Sie.
    Das ist halt so und mehr gibt es nicht.


    Meine Frage:


    Wer weis an wenn ich mich damit wenden kann, der so etwas prüfen kann.
    Wer weiß wie sich das errechnet?


    Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus 3 Personen, also ich meine Partnerin und unser Kind.


    Das kommt mir nämlich langsam alles komisch vor.


    Ich wäre euch für jeden Tipp oder Hinweis sehr dankbar.


    Gruß Mario29

  • 1. Schritt einen Wiederspruch gegen alles einlegen.


    Bearbeiter machen Sie wollen, die Beschwerdestelle der ARGE nicht, weil sie sich sonst strafbar machen, was die Fallmanager (manchmal unwissentlich) sehr oft machen! Weil keiner den Mund aufmacht aus Angst vor Sanktionen oder kompletten Sperren.


    Wird der nicht annerkannt, so gehst du zum Anwalt siehe meinm gestern erstellten Thema.



    Liebe Grüße und viel Glück
    Natalie


    PS: www.google.de gibt ein "SGB" der allererste Link fürht sich zu allen Sozialgesetzbüchern die es gibt auf dem aktuellsten Stand mit Volltextsuche, für das Amt brauchst du meistens nur SGB 1 - 3 dort findest du jegliche Gesetzte, Pflichten von dir, Pflichten des Amtes usw. Schreib Ihnen aber, tu es nicht normal, hau Ihnen die Pharagrafen nur so um die Ohren dass Sie erst mal schlucken müssen, weil Sie keinen blassen schimmer davon haben, was diese ganzen Pharagrafen bedeuten. Sie kennen nur Ihre Vorlagenblätter in denen Pharagrafen mit Rechtsbelehung und Folgen blabla bla drin stehen.


    Schon mal auf die Idee gekommen, dass es zu jedem Recht der Arge ein Gegenrecht des Leistungsempfängers gibt? Gibt nur ganz weniger Ausnahmen, wo das nicht der Fall ist.


    Viel Glück ;)