minderjährige Kinder

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    Hallo - gern hätte ich auf folgende Frage zum Arbeitslosengeld II eine Antwort.


    Meine Frage - Vater, Mutter kein Sparguthaben - Kind ja durch Erbschaft vom Großvater (vor 4 Jahren). Muss dieses Geld den Eltern zur Verfügung gestellt werden - sprich, sind minderjährige im Haushalt lebende Kinder für den Unterhalt der Eltern verpflichtet, wenn ein Antrag auf ALG II gestellt werden muss.


    Vielen Dank

  • Hallo!


    Prinzipiell ja, das Kind zählt mit seinem Vermögen und seinem evtl. Einkommen mit zur Bedarfsgemeinschaft.
    Anrechnungsfrei sind meines Wissens nach ? 200.- pro Lebnsjahr die man sparen darf ohne dass das Amt diese antasten darf.



    Der Vermögensfreibetrag beläuft sich auf 150 Euro pro Lebensjahr.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!