Hat ein Minderjähriger Anspruch auf Hartz IV?

  • Hallo , ich schreibe für meine Freundin die am Ende ihrer Kräfte ist. Ihr Sohn ist 16, hat keinen Schulabschluß, ist nur faul und unmotiviert und gegen alles und alle.
    Nun solte er eine Ausbildung beginnen, da hat er sich am ersten Tag verletzt. Folge: krankgeschrieben. Dann wieder ein neuer Start nach 4 Monaten. Dann hat er sich den Zeh gebrochen, wieder krankgeschrieben usw. .Er steht nicht auf, macht "nichts", geht nur fort usw.........Auch mit dem gebrochenen Zeh kann er bis morgens um 2 Uhr fortgehen, aber arbeiten, nein das geht nicht.
    Nun sagte er aber zu meiner Freundin also seiner Mama, er kann ja Hartz 4 beantragen, dann könnte er endlich ausziehen usw. ....
    Er hat nur Flausen im Kopf, ist absolut unfähig irgendwas durchzuziehen.
    Steht einem Minderjährigen der keine Ausbildung hat Hartz 4 zu? Wie ist das mit den Eltern? Müssen die für den "faulen" Sohn aufkommen, wird da ihr Gehalt berücksichtigt?
    Was ist wenn der Sohn 18 ist, müssen die Eltern ihn dann weiter versorgen oder gilt das nur wenn er eine Ausbildung macht?
    Wo kann meine Freundin darüber nachlesen, welche Rechte sie als Mutter hat? Hört sich blöd an, ist aber so.
    Der Junge beklaut seine Mama, wurde auch schon mal in einem Geschäft erwischt.
    Meine Freundin glaubt sie muß immer und ewig für ihn aufkommen, weil er ja kein Geld hat (und auch nicht damit haushalten kann).
    Also kurz gesagt: bekommen auch Minderjährige ohne Ausbildung und Schulabschluss Hartz4 und müssen die Eltern dafür ihr Gehalt angeben?
    Vielen DAnk

  • Hallo!


    Jugendliche bis 25 Jahre die ohne Job sind haben leider keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung:
    http://www.wdr.de/themen/politik/deutschland/hartz/060328.jhtml?rubrikenstyle=politik


    In diesem Fall würde ich an Stelle der Mutter aber abklären in wie weit man in "zwingen" kann etwas zu tun.
    Bis zur Volljährigkeit kann sie sich ihrer (finanziellen) Pflicht wohl nicht entziehen.
    Das Amt wird das Ganze wohl eher abweisen und als ein pädagogisches Problem zurückweisen.
    Ich würde Hilfe beim Jugendamt einholen, evtl. wäre eine Aufnahme in ein betreutes Wohnprojekt möglich!