Anrechnung Partnereinkommen

  • Moin Moin!


    Habe folgendes "Problem":


    Ich überlege, ob ich zu meiner Freundin ziehen soll, da ich in meinem Bundesland seit ca. 5 Jahren keinen Arbeitsplatz finde und mich jetzt in ihrer Region bewerben will (rechne mir höhere Chancen aus, wenn ich dort gemeldet bin, außerdem wäre dann die dortige Arbeitsagentur für mich zuständig, evtl. kann der Sachbearbeiter da ja mehr für mich tun als mein aktueller...)


    Sie wohnt zusammen mit ihrer Tochter (10, nicht von mir) in dem Haus von ihrem Vater, zahlt dort nur Nebenkosten (60 Euro/Monat) und Heizkosten (Öl/Holz, ca. 120 Euro im Monat). Verdienen tut sie 750 Euro netto, bekommt noch Unterhalt für's Kind und Kindergeld.


    Ich selbst bekomme derzeit den Regelsatz an ALG 2. Kann mir jemand sagen, ab wann und wieviel von ihrem Einkommen angerechnet wird und zählen Kindergeld und Unterhalt fürs Kind auch zum Einkommen?


    Danke schonmal und Gruß.

  • Hallo!


    Ja, KiGeld und Unterhalt zählen als EInkommen und werden berechnet.
    Ihr beide werdet fortan als BG (Bedarfgemeinschaft) geführt und ihr Einkommen wird abzüglich des Eigenbehaltes angerechnet. Der Eigenbehalt beträgt bei den ersten 100Euro 100%, bei 101-800 Euro 20% und darüber 10%.
    Da sie bei ihrem Vater lebt ist es wahrscheinlich das er auch in die BG eingerechnet wird. Dann wird keiner von euch damit glücklich.