Hartz IV und Selbstständigkeit

  • Hallo.
    Ich habe da ein Problem mit der ARGE:
    Ich bin zurzeit Arbeitsuchend und denn noch nebenberuflich selbstständiger Versicherungsmakler (unter 15 Std/Woche).
    Nun verlangt die ARGE von mir das ich meine Selbständigkeit beende und das obwohl ich ihnen jeden Monat nachweise das meine einnahmen aus der Selbständigkeit gerade meine ausgaben für die selbe decken.
    Des Weiteren habe ich dem Amt mitgeteilt dass ich vorrangig eine Sozialversicherung Pflichtige Beschäftigung suche und gebe auch jeder Monat die 12 vom Amt geforderten Bewerbungen ab.
    Ich habe also zz. die Möglichkeiten dass ich einen Job bekomme oder das ich genug Geld mit der Selbständigkeit verdiene.
    Somit bin ich der Meinung dass sie mir die Selbständigkeit nicht verbieten können zumal ich dadurch bald genug verdiene um vom amt weg zu kommen.


    1. Die Begründung vom amt ist das ich bei der Selbständigkeit zeit investiere und sie dennoch kein
    anrechenbares einkommen vorgelegt bekommen.
    2. Begründung ist das ich die ca. 15 Std. doch verwenden soll um jede noch nochmals 15 Bewerbungen
    zu schreiben.




    Frage: 1. Kann das Amt mir die Selbständigkeit verbieten?
    2. Muss ich wenn es verlangt wird wirklich 4x15+12 also 72 Bewerbungen im Monat
    vorlegen.
    3.Wenn bei 2 ja, wer trägt dann die kosten für die Bewerbungen den bei 72
    Bewerbungen im Monat sind die 300 ? Bewerbungskosten die das Amt im Jahr
    erstattet schnell aufgebraucht.



    Danke und Grüße


    Nigx