Zuschlag nach Bezug von ALG1

  • Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Ich habe einen ALG2 Antrag gestellt, weil mein Arbeitslosengeld1 auslief und ich leider noch keine neue Arbeit gefunden habe.
    Der ALG2 Bescheid ist mir so weit verständlich bis auf einem Punkt, mit dem ich nicht einverstanden bin.
    Und zwar geht es um den "Befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld". Mir wurden lediglich 11 Euro Zuschlag gewährt.
    Ich habe vorher 1030 Euro monatlich ALG1 erhalten. Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Freundin bezog vorher 345 Euro ALG2.
    Jetzt wurde jeden von uns 311 Euro Regelleistung gewährt plus je 196,30 Euro "annerkannte monatliche Leistungen für Unterkunft und Heizung". Das macht zusammen 507,30 Euro Gesamtbedarf pro "Nase".


    Wie berechnet sich jetzt für mich der Zuschlag. Denn nur ich erhalte, meine Freundin bekommt selbstverständlich keinen.


    Mir sagte man, dass sich der Zuschlag so berechnet, dass die Differenz zwischen meinem ALG1 und meinem ALG2 genommen wird. und der beträgt zwei Drittel. Nur das wäre ja viel mehr als lächerliche 11 Euro.
    ALG 1 1030 + ALG2 345 = 1375- 1014(jetzt)= 361 davon zwei Drittel= 240 Euro.


    Ich habe alle Zahlen offen gelegt. Vielleicht kann mir das mal jemand erklären?


    Vielen Dank-:)

  • Tja , da ich leider auch von Anfang an dabei bin und es da noch "Armutsgewöhnungszuschlag" hieß (ohne scheiss).müsste ich es eigentlich wissen. nee keine chance. hatte einspruch eingelegt, bekam trotzdem nix mehr. is wohl nur für die die super verdient hatten

  • Hallo Carsten,


    das Amt hat hier richtig gerechnet.
    zuletzt bezogenes Wohngeld und Arbeitslosengeld 1.030,00 ?
    Anspruch Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (gesamte BG) 1.014,00 ?
    Unterschiedsbetrag 16 ?
    16 ? *2/3 = 10,67 ?................dies wird aufgerundet, also 11 ?


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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