Beiträge von Frankie

    wenn ihr schon zusammen in einer bedarfsgemeinschaft lebt, werden ja schon alles einnahmen angerechnet von jedem mitglied.wenn nicht weiste es jetzt. und lass euch kein geld, und wertvollen sachen schenken:rolleyes: . ansonsten Viel Glück:o

    nöö muss das sozialamt neuerdings nicht mehr. wie schon woanders hier ewähnt, hatte ich eine ungerechtfertigte streichung von 100%, die über 3 monate ging. keine krankenkasse, nix.Wurde zwar später wieder nachgezahlt, aber während der zeit bist du echt im "argen"


    hab mir sagen lassen, das es keine streichung von 100 % geben darf. die müssen dir wohnraum und krankenkasse sowie essensgutscheine geben

    Tja , da ich leider auch von Anfang an dabei bin und es da noch "Armutsgewöhnungszuschlag" hieß (ohne scheiss).müsste ich es eigentlich wissen. nee keine chance. hatte einspruch eingelegt, bekam trotzdem nix mehr. is wohl nur für die die super verdient hatten

    Genauso ist es;). Kindergeld zählt als Einkommen.


    Wenn du arbeitest, als Hartz IV Empfänger, ziehen sie Dir Deinen Lohn von dem Geld was Du von derJobagentur bekommst, bis auf 100€ und weitere20%(zb.400 € Job), ab.bei einem 400€ job sind also maximal 160 € mehr in Deiner Tasche.
    Ich meinte, das das Kindergeld nicht unter dieser Freigrenze von 160€ fällt.

    Du musst zum Amtsarzt auf jeden Fall. Auch wenn Du Dich gerade mal so hinschleppst.
    War bei mir auch so.
    Im Januar hab ich mir ( unabhängig von dem Amtsarzt fall) die Achillessehne gerissen, musste einen Termin zur Vorsprache bei der Jobagentur wahrnehmen, obwohl ich auf Krücken angewiesen war.:mad:

    Also so wie ich das sehe.
    die unterhaltsansprüche des kindes was nicht mit im haushalt lebt werden abgezogen, doch ihr bekommt ja noch kindergeld für 2 kids.also wird es sich die waage halten. wenn ihr überhauptwas bekommt ist es nicht sehr viel. die fahrtkosten müsst ihr selber bezahlen.( erst in der steuererklärung geltend zu machen)



    Berechnung der Leistung
    (1) Bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ist
    zum einen zu beachten, dass das Einkommen (z. B. Unterhaltsleistungen)
    und Vermögen der minderjährigen unverheirateten
    Kinder nicht auf den Bedarf der Eltern anzurechnen
    ist. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass Einkommen und
    Vermögen nach § 19 Satz 2 zunächst die Leistungen der BA
    und erst danach die Leistungen des kommunalen Trägers
    mindern.
    Eine Gesamtbetrachtung (Summe Bedarfe der Bedarfsgemeinschaft
    ./. Summe aller Einnahmen) allein ist deshalb nicht
    ausreichend. Die Höhe der zu zahlenden Leistung ist durch
    Gegenüberstellung der Summe der Bedarfe und der Summe
    der Einnahmen jedes einzelnen Gemeinschaftsmitglieds im
    jeweiligen Bedarfszeitraum zu ermitteln (Horizontalberechnung).
    (2) Die Horizontalberechnung erfolgt nach der ?Bedarfsanteilsmethode?.
    Zunächst ist für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
    der individuelle Bedarf (einschließlich der Kosten
    der Unterkunft - KdU) zu ermitteln. Der Bedarf unverheirateter
    minderjähriger Kinder ist vorweg um deren Einkommen zu
    mindern, um festzustellen, ob das Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
    ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 4). Ist dies nicht der Fall, greift
    § 9 Abs. 2 nicht für das Kind. Das Kind ist nicht anteilig hilfebedürftig.
    In einem zweiten Schritt ist aus dem so errechneten
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft für jede Person der
    individuelle prozentuale Bedarfsanteil am verbleibenden Gesamtbedarf
    festzustellen. Danach ist das gegebenenfalls noch
    zu berücksichtigende Gesamteinkommen nach dem Verhältnis
    des eigenen Bedarfs am Gesamtbedarf (in entsprechender
    Anwendung des § 9 Abs. 2 S. 3) auf die übrigen Mitglieder der
    Bedarfsgemeinschaft zu verteilen.


    ein bischen verwirrend, aber wie du siehst wird jeder gesondert berechnet
    207? bekommen die kinder unter 14 , 311? die erwachsenen. plus miete, plus nebenkosten der wohnung, plus heizkosten.eventuell 30 ? pauschale für versicherungen. das wars.
    kannste dir selber mal ausrechnen.


    gehe von 1350? einkommen aus.minus 595 ? miete und minus heizkosten( kein gas wenn es zum kochen gebraucht wirt kein strom, das muss selbst bezahlt werden ), minus kindergeld, minus unterhalt vom anderen vater, minus 622? eltern, minus 414? die kinder, hmmmm??


    also etwas sollte wohl noch rum kommen

    wegen unentschuldigtem fehlen??? nee lieber nicht. gekündigt werden ist immer besser als selber kündigen.
    wenn keine gründe angegeben werden müssen geht es doch auch so, speche mit deinem arbeitgeber und sage das das nicht das ist was du dir vorgestellt hast.bzw. du festgestellt hast das das nichts für dich ist. vielleicht hat er ein einsehen und entlässt dich.....grrrrr..... wegen nichteignung( auch blöd, weis aber nichts besseres). dann sollte es normalerweise kein problem sein..........es sei denn........die kommen wirklich auf dem klopps das du wieder zu deinen eltern ziehen musst da du dort unterstützt wirst.( wenn ein zusammmenleben unmöglich geworden ist, wegen daraus entstehenden konflikten der belastet, muss man nicht mehr mit den eltern zusammen wohnen; soviel ich das weis).

    ich glaube nicht das es sich lohnt, da deine freundin ja ein einkommen von 500€ hat. da der regelsatz bei 311€ liegt sie also 189€ mehr hat als ein Hartz IV empänger. also was willste mehr. wenn sie noch einen 400€ job hätte, dürfte sie den komplett abdrücken, weil sie ja dann für euch anderen beiden aufkommen muss. das elterngeld was euch zusteht darf wohl nicht berechnet werden. wohl aber das kindergeld(einkommen des kindes,lol)

    auch wenn was nicht sein darf, die machen es erstmal trotzdem. habe es leider selbst erfahren müssen. wegen nicht einlassung eines unangemeldeten ermittlungsdienstes wurden mir 3 monate sämliche leistungen gestrichen, auch die krankenkasse(ich bin chronisch krank,brauche teure medis). ich habe nix bekommen auch keine gutscheine, einfach nichts.musste mehrmals einspruch einlegen lassen über meine anwältin, denn da bin ich schon nach 2 wochen hin gegangen( und nach mehreren telefonaten mit der jobagentur) mir brauch keiner erzählen, was die nicht dürfen.....die machen es einfach.

    eins ist mir noch eingefallen..bei mir wurde bei den nebenkosten ein gewisser % satz abgezogen, wegen warmwasser zubereitung ( hä,dachte ich, hab doch durchlauferhitzer, also über strom warm wasser). Ich musste nachweisen, das dies nur für die heizung in der nebenkostenabrechnung aufgeführt ist. ich habe mir eine mietbescheinigung vom vermieter geholt in dem er das alles genau aufgeführt hat. danach hat die jobagentur mir die einbehaltenen beträge zurück gegeben.

    Hi.
    Das mit dem Geld kann stimmen, weil die nach einer gewissen grösse(qm) pro person ausgehen und was die wohnung dann pro qm ( nach ihren maßstäben) nur kosten darf. die haben bestimmte betäge dafür, alles was drüber ist muss man selbst berappen. Die Kaution wird generell nicht bezahlt. entweder hast du sie oder zahlst die in raten beim vermieter ab, wenn das nicht geht, haste die arschkarte gezogen. Die kreditkosten für den vorschuss die du bezahlen sollst finde ich sehr gross, hieß es nicht einmal mehr wie 30 ? kann ein hatz 4 empfänger nicht weglegen, bzw. für eine abzahlung abzweigen??, da schon existenzminimum???