Novelle, Anspruch auf BaföG?

  • Hallo
    Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.


    Ich wollte fragen, ich habe ein Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2


    hätte ich denn jetzt nach der neuen Novelle des BaföG ein Recht auf die Förderung(BaföG)?
    Bitte Freundlich um Antworten.
    Danke Schön
    Perkapt


  • hallo wohin wurde mein beitrag verschoben???????????

  • Könntest du neben der Bezeichnung des Paragraphen auch noch die Bezeichnung des Gesetzes angeben?
    Es könnte sein, dass nach Inkrafttreten der Novelle (22. BAföGÄndG) Anspruch besteht. Die Förderungsmöglichkeiten für Ausländer (Migranten) wurden jedenfalls verbessert). Die Novelle ist noch nicht in Kraft, sollte aber bald der Fall sein.