Ausbildungsbeginn,Schwangerschaft,Umzug und andere Eskapaden

  • Moin,


    ich wusste nicht recht,wo ich mit meiner Frage hinsollte,also poste ich das nun einfach mal hier.
    Ich (Wir) stecken in einer recht vertrackten Situation und die ARGE ist natürlich wie immer auskunftsunwillig und unkooperativ.
    Meine Freundin (Hartz IV-Bezieherin (Mehrbedarf wg. Schwangerschaft schon bewilligt)) ist im 4ten Monat schwanger,wohnt in einer 1 Zimmer Wohung,die von der ARGE bezahlt wird und ist im Moment in einer 1-Euro-Job-Maßnahme der ARGE,will da auch bleiben bis zum Mutterschutz (je nachdem,wie gut es ihr geht,sogar darüber hinaus).
    Soweit noch relativ einfach...
    Ich (ebenfalls Hartz IV-Bezieher) lebe in einer von der ARGE bezahlten Wohnung,gehe aber ab dem 1.8.2007 in eine Berufsausbildung(die erste),bekomme dort 550 .- netto (Brutto 694.-).
    Nun hat die ARGE mir bis zum 1.7.2007 meine Leistungen bewilligt,aber für den 1.8.2007 nicht mehr,obwohl ich logischerweise meinen Lohn erst am 1.9.2007 bekommen werde.
    Ist es möglich gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen,wenn ja,dann auf Grundlage welcher Paragraphen?


    Nächstes Problem:


    Wir beiden wollen zusammenziehen.


    Welche Unterstützungen von staatlicher Seite kann ich beantragen und wo?
    (BAB?Wohngeld?)
    Wie siehts bei mir aus mit dem Kindergeld?Ich bin 1981 geboren,also bekomme ich noch Kindergeld bis zur Vollendung des 27ten Lebensjahres(+ die Zeit meiner Pflichtdienste (Zivi: 11 Mon.)),Voraussetzung:mein jährliches Einkommen liegt unter 7680 ? im Jahr.Wobei mir niemand sagen kann,ob dies den Netto oder Brutto-Verdienst betrifft.


    Welche Unterstützungen erhält meine Freundin? (Mal abgesehen vom Elterngeld und der Einmalzahlung der Bundesstiftung für Mutter und Kind)


    Ab wann dürfen wir uns eine gemeinsame Wohnung suchen (hochschwanger oder gar mit Baby unter'm Arm umziehen kann doch nicht wirklich zumutbar sein,oder?),was darf diese Kosten und vor allem:
    Wer übernimmt bzw. bezuschusst diese Kosten?


    Dass meine Freundin auf mich angerechnet werden wird (oder umgekehrt),ist uns klar und soweit ja auch kein Problem.Ich bin ja nicht arbeitsscheu oder sonstiges und würde auch gern meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten,nur leider ist mir (uns) dies z.Zt. eben nicht möglich.


    Ich bin dankbar für jede Antwort,die mir helfen kann,vor allem bei der ersten Sache mit der Ablehnung der Leistungen ab dem 1.8.2007,da meine Widerspruchsfrist in wenigen Tagen abläuft.


    Liebe Grüsse aus dem Norden von uns dreien!



    PS sollte irgendetwas unklar sein,dann fragt bitte,ich bemühe mich (klar,ist ja in meinem Interesse ;) ) ums schnellstmögliche Richtigstellungen und Antworten!


    Danke