hartz IV nach abitur

  • Hallo zusammen,


    es geht um eine Freundin von mir. Ihre Mutter ist seit längerem erwerbsunfähig und erhält demnach Sozialhilfe. Meine Freundin ist 19 und hat jetzt das Abitur gemacht, sie wohnt noch bei ihrer Mutter. Meine freundin möchte studieren, kann das Studium aber erst nächstes Jahr beginnen. Da sie sich mit ihrer Mutter nicht gut versteht, möchte sie aber gerne ausziehen.
    Jetzt ist meine Frage, könnte sie nicht für die Zeit bis zum Studium Hartz IV beantragen? So wie ich sie verstanden habe, kriegt sie Kindergeld und mehr nicht, aber sie ist doch über 18....könnte sie sich da nicht selbst arbeitslos melden und dann etwas mehr kriegen um auszuziehen? Oder würden die ihr dann sofort Jobs anbieten?? Sie möchte Psychologie studieren und in dem Bereich Praktika machen, aber die sind meist unvergütet.
    Es wäre lieb, wenn jemand was konkretes dazu sagen könnte. Meine Freundin behauptet sie kriegt nicht genug um auszuziehen und arbeiten zusätzlich bringt nix, weil sie das dann abgeben müsse. Aber angenommen sie kriegt nur das Kindergeld oder eine geringe staatliche Leistung zusätzlich, dann ist müsste doch ein Zuverdienst, der ihr ermöglicht irgendwo ein WG zimmer zu haben erlaubt sein??
    Sie kennt sich halt ziemlich schlecht damit aus und kümmert sich leider auch nicht, also dachte ich ich informiere mich mal hier um ihr vielleicht ein paar Möglichkeiten sagen zu können.
    Danke schonmal für antworten!!


    Gruß, katinka

  • Hallo Katinka - per Zufall bin ich über Deine Anfrage gestolpert und die brachte mich dann so in Rage, dass ich mich tatsächlich in diesem Forum angemeldet habe, um Dir zu antworten.
    Deine Angaben können nicht stimmen, also hier erst einmal die rechtliche Seite Deiner Geschichte. Wenn die Mutter Deiner Freundin Hartz IV bekommt und Deine Freundin bei ihr lebt, sind die beiden in einer Bedarfsgemeinschaft und dann bekommt auch Deine Freundin jetzt schon Hartz IV. Nämlich ca. 280,-- Euro Hartz IV, plus Anteilig die Hälfte der Mietkosten für die gemeinsame Wohnung mit der Mutter, plus die Hälfte für Heizung abzueglich Kindergeld. Es kann sein, daß Deine Freundin das nicht weiß, weil die Mutter das bewußt oder unbewußt verschweigt, also soll Deine Freundin sich mal den Hartz IV - Bescheid zeigen lassen, da steht das dann genau und detailiert - wer bekommt was!!!
    Einen Anspruch auf eine eigene Wohnung hat Deine Freundin nicht, da sie unter 25 Jahre alt ist und bis zur Vollendung des 25zigsten Lebensjahres müssen die Kinder bei den Eltern wohnen bleiben, wenn sie nicht in der Lage sind sich eine eigene Wohnung zu leisten; und zwar vom selbst verdienten Geld! Hier gibt es einige Ausnahmen aber die treffen auf Deine Freundin ganz sicher nicht zu! Also eigene Wohnung kann sie vergessen!
    Ich denke allerdings, dass eine 18jährige mit Abi durchaus in der Lage ist bzw. sein sollte sich bis zum Studium einen Job zu suchen und zu arbeiten und auf diese Art vielleicht eine Wohnung oder ein WG-Zimmer zu finanzieren. So wie Du Deine Freundin beschreibst, sollte sie vielleicht auch noch einmal ihren Studienwunsch überdenken, denn ihr künftiges Klientel wird unselbständig, motivations- und hilflos sein und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Klientel von einer Psychologin, die selbst motivations- hilflos und unselbständig ist, profitieren kann!
    Gruß lady-blue

  • :rolleyes: Sorry, habe übersehen, dass die Mutter Deiner Freundin Sozialgeld wegen Erwerbsunfähigkeit bekommt; das bedeutet aber nicht, dass sich an den Fakten meiner Antwort etwas ändert. Interessant wäre in diesem Zusammenhang nur noch, warum die Mutter Deiner Freundin keine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, denn auf die hat man nach nur 5 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch. Hat sie nie gearbeitet?
    Gruß lady_blue