Dringend Hilfe !

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Das Arbeitsamt macht einen echt fertig. Langsam weiß ich mir nicht mehr zu helfenb, aber ich will mich gegen die inkompetenz währen, nur wie?


    Vorgeschichte:
    Meine Mutter und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft und haben auch Arbeitslosengeld 2 erhalten, da ich noch zur Schule ging und sie Arbeitslos war/ weniger Verdiener ( CallCenter). Nach einiger Zeit war ich dann in einem Ausbildungsverhältnis, was aber durch Blöde Missverständisse und wegen verstöße gegen das Gesetzt - nicht von meinerseits - zu einem Aufhebungsvertrag kam.
    Ab da beginn das ganze Chaos! ( Abgesehen davon das sie im PC kaum Notizen gemacht hatten, nicht ersichtlich ist und meine Akte vermöllt haben...)
    Da ich in keinem Arbeitsverhältnis mehr stand( ab Mai), bin ich am selben Tag des Aufhebungsvertrages zum Arbeitsamt, um dort den Antrag von Arebitslosengeld 2 umzuändern, damit wir mehr Geld erhalten. Uns wurde dort in einem kleinen - nicht gerade informativen Gespräch - mitgeteilt, das ich mit einer maximalen Sperrfrist von 3 Monaten rechnen kann, wogegen wir auch einen Wiederspruch einheben konnte - was wir auch tun wollten, da meine Mutter absuluter wenig Verdiener ist und wir daher ein Härtefall sind.
    Wir haben Viele Monate gewartet, doch wir bekamen kein Brief disbezüglich. Nach 5!! Monaten ( es war bereits September) gingen wir gemeinsam wieder zum Arbeitsamt und fragten nach, was mit meinen Antrag sei, den ich vor 5!!! Monaten abgegeben habe. Er wurde garnicht bearbeitet, er war ausgefüllt und lag in der (neuen ) Akte. Wir bekamen nur eine Entschuldigung zu hören und das der Antrag nun endlich noch bearbeitet wird.
    So war es auch und durch den Fehler des Arbeitsamtes haben sie mir für 5 Monate ca 500 Euro gegeben. ( was definitiv zu wenig war, da wir voher schon leistung bezogen hatten, obwohl ich schon 525 Euro pro Monat durch meine Ausbidlung verdiente).
    Dann teilte man uns freudentstrahlend mit, das ich ja noch meine 3 Monate bekommen würde, die dann für Oktober, November und Dezember gelten. Das wurde uns nur mündlich mitgeteilt ! ( Auch im PC stand, dass uns kein Schreiben zugesendet wurde)
    in diesen Drei Monaten bekamen wir nicht einen Brief, wir bekamen einfach kein Geld !
    wir haben es auch belassen - auch im Januar erhilten wir nichts, da wir anfang Februar neue Anträge stellen mussten ( da wir nun EINE bedarfsgemeinschaft sind)


    zusammenfassung:
    - Antrag wurde in Mai nicht bearbeitet
    - nach 5 Monaten(Septemer) bekamen wir eine Entschuldigung und das bissl Geld nachträglich
    - Oktober, November Dezember kam dann die Nachträglich Sperrfrist ohne Schreiben
    - ab 1.1.07 War neue Regelung und mussten daher neue Anträge abgegeben werden, was wir aber erst im Februar taten ( der unbegrpndet abgelehnt wurde)


    Nun das Problem.
    Am 16 Oktober ( also wärend der Sperrfrist) ging ich ein neues Ausbildungsverhältnis ein. Dies teilte ich am 13. Oktober ( als es mir bekannt wurde) dem Arbveitsamt persönlich mit. Daraufhin bekam ich Blätter, indem ich nur ausfüllen musste wie hoch meine Ausbildungsvergüttung im Oktober ist ( da ich ja nicht die volle Summe erhalte) und die regelmäßige Ausbildungsvergüttung. Dies gab ich auch zügig wieder ab. Im November wurde ich dann angeschrieben, dass ich doch bitte DIESE Blätter ausfüllen sollte. Da ich dies bereit tat, rief ich an um mich zu erkundigen. Leider konnte nichts gefunden werden und ich musste es nochmals ausfüllen lassen vom Arbeitsgeber und nochmals abgeben. ( sperrfrist läuft immernoch)
    Ab dem 1.1.07 wurde ja die Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst zu einer ( mit nur einer BG nummer) und daher war eine NEUE Stelle für uns zuständig ( andere straße) Diese Stelle, teilte uns mit das meine gesamten unterhalten von der anderen Stelle nicht geschickt bzw gefunden wurden und müsse alles nochmal nachreichen. Also reichte ich auch NOCHMALS nach, dass ich eine Ausbildung habe.


    Nun bekamen wir ein schreiben, wir hätten zu unrecht SEIT DEM 01.10. ( letzen Jahre) Leistung erhalten !!!!
    Und warum ?
    Ich Zitiere:
    "Ihre Tochter Ines befindet sich seit Oktober in einer Ausbildung und erhält Ausbildungsvergütung, welche gemäß & 11...... anzurechenn ist." D.h. meine Mutter muss nun ~500 Euro bezahlen die sie angeblich zu unrecht erhalten hat, da ich in einem Ausbildungsverhältnis stehe und dies ANGEBLICH nicht mitteilte.
    Und das ist noch nicht alles. ICH muss, da ich das angeblich nicht mitteilte AUCH ~130 Euro zurück zahlen.


    Nun stellt sich die Frage. Wir haben Seit Mai ( letzten Jahres) keine Leistung erhalten ( bis auf die einmalige Nachzahlung) Auf mein Konto und auf dem Konto meiner Mutter steh nichts davon, dass wir Leistung bekommen hätten, zumal ich sogar ab Oktober sowieso eine Sperrfrist bekam ( das bezieht sich auf die Bedarfsgemeinschaft) und erst ab Februar haben wir einen Antrag abgegeben der Abgelehnt wurde.


    Nun verstehe ich nicht, warum wir ~630 euro bezahlen sollen, obwohl wie 1. nichtmal was bekommen haben 2. es deren verschulden ist, dass sie ein zweites mal meine Akten verschlampt haben und nichts gebacken kriegen und 3. wir jedesmal hinlaufen und uns irgendwas vorgerechnet wird was wir NIEMALS bekommen haben. Selbst wenn wir Kontoauszüge vorzeigen kommt nur die Antwort "Hier steht aber sie haben ...... bekommen"


    Nun wollen wir dagegen einen Wie4derspruch einheben, möchten uns aber aber auf feste § beziehen.
    Laut § 48 SGB X es auf unser Verschulden wäre, wir grob oder Fahrlässig gehandelt haben oder besondere erforderlich Sorgfalt nicht beachtet haben.
    Aber wir haben NICHTS Falsch gemacht. Und im PC steht kaum etwas, unsere Akten sind wiedermal weg und wir wissen echt nicht warum wir Ständig was nachzahlen sollen ( inzwischen das 4te nachzahlschreiben...) von Leistungen die wir nicht erhalten haben.


    Ich bitte da um hilfe, bezüglich der Vermissten Akten, das uns keine Schreiben gesendet werden, das ich vom ganzen Oktober was zurück zahlen muss, obwohl ich das Ausbildungsverhältnis erst mitte Oktober einging und cih eine Sperrfrist hatte ( was im Computer dort auch Nachvollziehbar ist) und wie wir uns währen können gegen diese absolute inkompetenz.


    Wir haben ein Monat Zeit dagegen anzugehen.


    PS: Bitte empfielt kein Rechtsanwalt, das können wir uns nicht leisten. deswegen können wir uns nur auf § des SGB beziehn...


    Ich danke im Vorraus dafür


  • PS: Bitte empfielt kein Rechtsanwalt, das können wir uns nicht leisten. deswegen können wir uns nur auf § des SGB beziehn...


    Hallo Niviene,


    deine geschilderte Problematik ist sehr komplex. Seitens der ARGE scheint mir hier vieles falsch gelaufen zu sein.


    Auch wenn du hier keinen Tipp zu einem RA haben möchtest.............um umfassend Aufklärung und Beratung in eurer Angelegenheit zu bekommen müsst ihr euch einen RA nehmen.
    Es besteht diesbezüglich die Möglichkeit bei deinem zuständigem Amtgericht einen Beratungsschein zu beantragen (dieser kostet 10 euro). Mit diesem ist eine Beratung bei einem RA.
    Eine eventuelle Klage beim sozialgericht ist kostenfrei...........Antrag auf Prozesskostenhilfe gibt es auch.


    Also bitte nicht den Kopf hängen lassen, ihr brauch hier unbedinngt rechtlichen Beistand.



    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!